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  • Meine Güte,


    wenn ich das alles lese habe ich ja bisher her sehr viel Glück gehabt ;) Ich hoffe das hält an :)


    Grüße Thomas

  • SPONSOR
  • Martina ooooh wie unrecht du hast. was heißt hier lernen??? ich kann dir nicht folgen. Das heißt wenn bei dir irgendein Kunde nicht zahlt, dann machst du garnichts??? Alles umsonst gemacht??? Nur um Nerven zu sparen. Hast du ein Geschäft wovon du leben musst? Du hast die Arbeit gemacht und hast dir das Geld verdient.

    Ein Theoretiker ist ein Mensch, der praktisch nur denkt.

  • Das ist ja alles richtig, aber meist schmeisst man schlechtem Geld Gutes hinterher. Prozesskostenvorschuss, Anwalt usw. und dann läufts fast immer auf einen Vergleich hinaus, so dass im Endeffekt nur ein paar Groschen übrigbleiben oder die Insolvenz steht an und man hat komplett in den Sand gesetzt. Da kann man besser im Vorfeld alles abklären und wenn dann mal einer baden geht, dann ists halt so.
    Abwarten, irgendwann was an die Batterie hauen und schon kann man wieder schlafen.

  • Ich nehme aber keinen Anwalt. Das ist ein Draufzahlgeschäft. Ich mache meine Ware wieder runter oder nehme sie mit. Der nichtzahlende Kunde muss klagen. Bloß auf was? Geld das nie bezahlt worden ist? Der Punkt ist der, das man erst einmal soviel Eier haben muß um hinzufahren und sein Zeug wieder mitzunehmen. Wenn dich der Kunde dabei körperlich angreift, macht er sich strafbar. Am besten mindestens zu zweit hinfahren. Ein Hausverbot hast du momentan auch noch nicht, wahrscheinlich aber danach aber da ist die Ware schon ab. Jetzt hast du den Null-Zustand erreicht. Es ist noch nichts passiert. Kein Geld - keine Ware.

    Ein Theoretiker ist ein Mensch, der praktisch nur denkt.

  • Hallo !


    Zitat

    Schaufensterbeschriftungen bewegen sich meist unter 1000 Euro. Somit zehrt zwar der Hass an einem, aber der Verstand muss sagen: Hey, schreib es ab. Alles andere kostet Geld und Nerven. Zumal der Materialwert gleich Null geht. Einer Anzeige würd ich aus dem Weg gehen. Allerdings musste ich das auch erst lernen


    Na dann hoffe ich mal das keiner deiner Kunden das hier liest, oder zugetragen bekommt, sonst kommen die in Versuchung bei dir in Zukunft alle sehr günstig ihr Fenster beschriften zu lassen.


    Am besten eine angemessene Anzahlung nehmen. Seit ich ein paar mal fast mit sowas reingefallen wäre, sehe ich zu das ich das auch nur noch so mache. Bisher ging aber immer alles gut.
    Jetzt hab ich noch so einen Fall, wo der Kunde Banner bestellt hat. Keine Anzahlung weil schon öfters was bestellt. Zahlt nun seit 4 oder 5 Wochen schon nicht, und reklamiert nun auch noch. Also bin ich hin, hab die Banner angesehen, die Beanstandung ist berechtigt. Also hab ich sie abgenommen und eingesackt. Neue gibts es erst wenn er seine Rechnung bezahlt hat.
    Mit meinem BannerDrucker hab ich mich soweit geeinigt, das ich die gutgeschrieben bekomme, oder eben (wenn der Kunde bezahlt hat) neue Banner... Von daher bin ich in dem Fall eher enspannt.
    In Zukunft bekommt der Kunde aber nichts mehr ohne Vorkasse.
    Der wird mir dann wohl abspringen, aber das ist immer noch besser als ständig hinter dem Geld her zu telefonieren...


    Gruß,
    vom T-ShirtSchmied

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

  • Zitat

    Original von Sonic
    Der Richter fragt den Gegner: Hat das Unternehmen bei Ihnen gearbeitet? Was soll der Gegner jetzt sagen? Nein kann er nicht sagen, weil keine Firma der Welt kommt einfach so mir nichts dir nichts vorbei und macht mal eben kurz Aufkleber auf die Scheibe oder sonstiges ohne Auftrag. Also der Gegner sagt ja. Der Richter fragt: Warum zahlen Sie die Firma dann nicht oder sind sie mit der Arbeit der Firma unzufrieden? So was sagt der Gegner jetzt? Was soll er jetzt sagen um in der Sache zu punkten? Sagt er das er zufrieden war und nur nicht zahlen kann weil er kein Geld hat? Oder sagt er das die ausgeführte Arbeit Mängel aufweist? Dann habe ich als Firma ja das Recht auf Nachbesserung und das hätte ich schon vorher, da musste man nicht vor Gericht ziehen. Also sind wir wieder bei der Ausgangslage. Aufkleber runter, natürlich ohne was zu beschädigen und für Nachbesserung oder Erneuerung Vorkasse verlangen, die natürlich nie erfolgt. Ende der Geschichte. Alles schon durchgemacht und das mit viel größeren Summen. Für kleine Beträge brauchst du erst gar nicht klagen. Einstellung wegen Geringfügigkeit. Also Einigung beider Parteien bei der die Firma Federn lässt und die Gegenseite weiß das. Es gibt Kunden die sind skrupellos. Wieviele Firmen lassen sich das gefallen? Sobald man das durchgehen lässt machen es diese Leute bei den nächsten Firmen auch. Ich mache meine Arbeit sauber und anständig und dafür will ich mein Geld. So einfach ist das. Leben und leben lassen.


    der kunde kann zum beispiel sagen, die arbeit war ok - ich wollte auch zahlen - aber bevor ich dazu kam hat der unternehmer die folie schon wieder entfernt. zahlung hatte sich durch außergewöhnliche umstände verzögert, sollte aber demnächst erfolgen... der kunde muß also nicht sagen, die arbeit war mangelhaft.


    wenn diem beschriftung also wesentlicher bestandteil der scheibe geworden ist fällt sie damit ins eigentum des scheibeneigentümers. man könnte allerdings darüber diskutieren, ob die folie überhaupt wesentlicher bestandteil wird, weil sie ja von der scheibe getrennt werden kann, ohne die scheibe zu zerstören -. es würde lediglich die schrift zerstört. außerdem könnte es ja auch sein, das die beschriftung nicht auf dauer angelegt ist.

  • @ sonic - ich habe einen Handwerksbetrieb, von dem ich und 5 weitere Leute leben :) und das seit 20 Jahren. Ich habe bei meinem ersten Kunden, der nicht zahlen konnte, alle Hebel in Bewegung gesetzt und bin bis zur Taschenpfändung gegangen. Es ging um 1300,- DM. Die gleiche Summe hab ich im Laufe der Zeit nochmal investiert, um an mein Geld zu kommen. Von der Zeit, die ich verschwendet habe, will ich gar nicht sprechen. Zu guter letzt, hab ich für 1300,- DM bei diesem Kunden Ware gekauft und dachte in meinem kleinen blonden Hirn, wenn ich das nicht zahle, sind wir quitt 8) Die Gerichte belehrten mich eines besseren.


    Natürlich hab ich nicht auf meinen Rechnungen stehen: Ihr braucht nicht zahlen, ich unternehm sowieso nichts. Ich setzte heute nur Aufwand und Nutzen in die für mich richtige Relation. Bei einer teuren Lichtwerbeanlage hab ich einen großen Kabelfernsehanbieter auch bereits pfänden lassen. Aber ich mache mich nicht für 300 Euro strafbar.


    Schöne Grüße


    Martina



    PS: ich arbeite grundsätzlich nicht mit Vorkasse und habe erstaunlich wenig Ausfall :)

  • Ich würde mir die Mühe mit dem runtermachen nicht antun. Dann auch noch den Müll auf eigene Kosten entsorgen? :mmmh:
    Zahlungserinnerung - Mahnung 1 - Mahnung 2 - Mahnung 3 - Gericht.
    Kommt natürlich auch auf die Gesamtsumme an ob Gericht lohnenswert ist. Ansonsten Inkasso-Unternehmen, die Regeln das :)

  • Zitat

    Original von Martina
    . Zu guter letzt, hab ich für 1300,- DM bei diesem Kunden Ware gekauft und dachte in meinem kleinen blonden Hirn, wenn ich das nicht zahle, sind wir quitt 8) Die Gerichte belehrten mich eines besseren.


    :)


    wie hat das gericht argumentiert? im prinzip kannst du doch aufrechnen.
    allerdings wird es teilweise als betrug angesehen, wenn man etwas bestellt, um eine offene forderung zu kompensieren. das finde ich allerdings aberwitzig.
    immerhin setzt ein betrug eine täuschung voraus - und wer glaubt denn, das das bestellte bezahlt wird, wenn noch eine andere forderung offen ist und es ja eigentlich gerade für solche fälle das instrument der aufrechnung gibt.
    leider wird allerdings das eigentum viel stärker geschützt als das vermögen. jemand der ein paar mal eine kleinigkeit im supermarkt entwendet wird als wiederholungstäter in den knast gebracht, wer unternehmer durch nichtzahlung schädigt wird nicht so schnell bestraft.

  • Hm - Vollstreckungstitel erwirken (sollte ja mit einem unterschriebenen Lieferschein nicht schwer sein) und dann Insolvenzantrag stellen :)

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • Das Ganze war etwas kompliziert, da der Kunde Insolvenz anmeldete und somit er nicht mehr anspruchsberechtigt war, sondern der Insolvenzverwalter. Und da kam es dann auf die zeitliche Reihenfolge an.

  • Wie wär es denn wenn man nur ein Teil der Buchstaben an der Scheibe abmacht, nachts.
    Man kann ja immer sagen man war es nicht, leute haben drann geknibbelt.
    Sieht auch viel beschissener aus wenn einige Buchstaben fehlen. :]


    Gruß Klebensmüde

    Heidewitzka, Herr Kapitän

  • Leider betrifft das auch andere Grupenn von Handwerkern. Ich bezeichne einfach mal aus Beschrifter als Handwerker :) In meiner aktiven Zeit als Verkäufer von Eigenheimen sah und hörte ich von Fällen, dass bei bereits fest mit dem Gebäude verbundenem Material, sei es das Dach oder eine installierte Heizungsanlage, der Handwerker keine rechtliche Handhabe besitzt, sein verbautes aber unbezahltes Eigentum wieder abzubauen.


    Und in diesem Falle ist sicher auch die Werbeschriftung fest mit dem Gebäude verbunden. Was dann ja folgt ist hier ja hinreichend dokumentiert worden.


    Leider, leider, leider ist dieses Grundübel sehr weit verbreitet, und man kann nicht in die Köpfe seiner AG schauen...


    Alles wird gut, meint Thomas

  • Zitat

    Original von Habibi1985
    Glasschaber, Spiritus( ersatzweise Silikonentferner) , Wärme und ab dafür....
    VG Robin


    Nun der Beitrag ist über ein Jahr alt, ich denke mal das ganze wird sich zwischenzeitlich erledigt haben ;)

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    "Die andere Seite dunkel ist..."
    "Schnauze Yoda und iss deinen Toast!"
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  • Das wäre wirklich ne interessante Auskunft!
    Wie ist dieses Problem gelöst worden bzw. ausgegangen .
    Danke für den Tip Pinky , da hab ich ehrlich gesagt gar nicht hin geschaut!
    VG Robin