Hi,
kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich an einemKurs fürs Sandstrahlen von Autoscheiben machen könnte?
LG
Hi,
kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich an einemKurs fürs Sandstrahlen von Autoscheiben machen könnte?
LG
Nur so als Tipp:
Ist in D verboten, weil sich das Bruchverhalten der Scheiben ändert. Je nach TÜV-Prüfer gibts keinen TÜV mehr bzw. die ABE für das gesamte Auto erlischt.
Na, ob sowas jemand offiziell anbietet?
Wenn ich mich recht erinnere, dann erlischt durch das Sandstrahlen die Zulassung der Scheibe für den Strassenverkehr.
Zudem ist das nicht wirklich ein Geheimnis: Motiv mit geeigneter Sandstrahlfolie auf das Glas aufkleben und dann sandstrahlen bis der gewünschte Effekt/Tiefe erreicht ist.
Und dann halt üben, üben, üben. Die eigene Erfahrung kann Dir eh kein Kurs vermitteln.
Gruß,
RG
VKBL 1993 Nr. 173
da stehts drin
ZitatVKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung von Scheiben als Diebstahlschutz
Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.
Hallo.
Als Ex-Sandstrahler, glaube ich zu wissen das das Sandstrahlen von Autoscheiben verboten ist.
Hier mal 2 Fundstücke aus dem Netz dazu:
1.
Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder andere Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs.2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß durch die nach Art und Größe (maximal 1000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.
2.
Letzte Woche wurde meine Freundin mit ihrem Polo angehalten. Sie hat einen Hund mit VW Zeichen auf den hinteren beiden Scheiben.
Bauartgenehmigung der Scheiben erloschen. Dadurch ist auch die Betriebserlaubsnis erloschen.
Festgestellt bei einer Routinekontrolle in Nürnberg.
Wir haben Unbedenklichkeitsgutachen, ... leider interessiert das keinen. Der TÜV trägt das auch nicht ein.
Fakt is jedoch das sie es gern bei einer HU übersehen.
Die Polizei jedoch nicht.
Gefunden auf Motortalk.de
Also, lieber Finger weg von solchen Sachen. Es gibt für solche Zwecke Folien in Sandstrahllook.
Gruß
Gerhart
ZitatOriginal von Meatball
Hier mal 2 Fundstücke aus dem Netz dazu:
Gibts auch ne Quelle?
Hatte ich vergessen.
Ist ja gut, ich habs doch schon geändert.
Oh dankeschön damit hab ich ja jetzt nicht gerechnet dass das in D nicht erlaubt ist...
wie soviel natürlich
SCHADE
Auch wenns vielleicht jetzt auch nicht unbedingt hier her passt.... aber gibt es eigentlich auch Zeitschriften für Werbetechniker?
vielleicht die SIP oder die TVP... mehr fallen mir spontan nicht ein!
Wobei die TVP eindeutig die Textile Ecke ist...
Also, auf der Viscom hätten 'se dich zugeschüttet. Als Neueinsteiger wäre die Messe sowieso Pflicht gewesen. Als Fachfrau solltest Du eigentlich die "Werbetechnik" kennen.
ZitatOriginal von BoSchmi
Als Fachfrau solltest Du eigentlich die "Werbetechnik" kennen.
Da kann man aber auch Bild lesen
Es gibt noch die Large Format, Der Siebdruck und die digital Signage...
aber alle recht speziell
@MaBe...ich hab halt mal das einfachste rausgesucht.Ich finde die Frage etwas seltsam, während der Ausbildung bekommt man doch den ganzen Papierkram hinterhergeworfen..."hier ließ das"
Danke für Eure Hilfe, aber heutzutage bekommst du in der Ausbildung nur Kopien an den Kopf geklatscht BoSchmi... über wissenwerte Zeitschriften sagt dir keiner was....
Außerdem kann man doch nur lernen durch fragen und probieren.... wozu gibt es denn solche Foren...
Immerhin bin ich jetzt wieder ein klitzeklein wenig schlauer!!!!!!
...die WERBETECHNIK liegt regelmäßig bei uns rum, aber keiner schaut da wirklich mal rein. Das ist irgendwie realitätsfremd aufgemacht mit Hyper-Themen für Spezialisten. ( jedenfalls sehe ich das so ). Die Kontaktadressen und "zu verkaufen" sind vielleicht noch interessant.
brave