Frage zu Copyright

  • Hallo Fangemeinde,


    hab hier im Forum schon einiges über Copyright gelesen. Als ich heut in Leipzig City auf meine Freundin warten musste habe ich das folgende Foto geschossen.


    Wie ist das eigentlich, muss ich mir als Hersteller von der Verklebung das Einverständnis von jeder "Marke" einholen, oder ist der Inhaber des Geschäftes dafür verantwortlich? Er vertreibt ja auch diese "Marken". Wie wird sowas eigentlich in der Praxis umgesetzt? Für so ein Stück Scheibe wär das ja ein ziemlich hoher Aufwand, die Rechte einzuholen.


    Viele Feierabendgrüße


    Horschi

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    • copyright.jpg

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    Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig: Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschaft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen. >Albert Einstein<

    Einmal editiert, zuletzt von horschi ()

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  • Da die aufgelisteten Hersteller ja auch ein großes Interesse daran haben, daß ihre Marken auch über den Ladentisch gehen, dürfte das unproblematisch sein. Ich schätze, die freuen sich eher drüber, vielleicht legen sie sogar großen Wert darauf, ihre Namen auf der Scheibe pappen zu haben.

    hallo, was kostet denn bei Ihnen ein Aufkleber? :wall:

  • Ja, das ist mir schon klar, aber wie wird das in der Praxis umgesetzt?


    Plotten, Kleben, Rechnung schreiben? (quasi einfach machen) Oder ist das rechtlich ein schmaler Grad, auf dem man sich bewegt? Wer haftet im falle einer Copyrightverletzung? Der, der die Scheibe beklebt hat, oder der, der den Auftrag erteilt hat?


    Es gibt sowas ja auch an Auto. (wie Bild unten)


    Viele Grüße

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    • autokleber.jpg

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    Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig: Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschaft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen. >Albert Einstein<

  • ich kenn da wen, der hatte seinem sohn n ferrari-pferdchen gedruckt, und auf sein mopped geklebt...


    ich glaub, hat ihn knapp 1500€ gekostet....

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • lass dir doch einfach vom kunden unterschreiben das er zu 100% dafür verantwortlich ist das rechte rechte an dritten verletzt werden.
    dann is man nur der ahnlose der was plottet, und wers in auftrag gibt hat die verantwortung.

  • Zitat

    Original von gmt
    Tip: Sollte man in die AGB aufnehmen und einfach jeden Auftrag grundsätzlich unterschreiben lassen.


    Auch ein Tip: Wenns ein Markeninhaber drauf anlegt nutzt dir das nicht die Welt... gerade bei bekannten Marken kann man davon ausgehen, dass der versierte Werbetechniker weiß, dass nicht jeder das Logo verwenden kann / darf....

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • Zitat

    Original von gmt


    Tip: Sollte man in die AGB aufnehmen und einfach jeden Auftrag grundsätzlich unterschreiben lassen.


    und nun senfe ich auch mal noch mit...


    nein, du als hersteller kannst deine haftung nicht ausschließen, auch wenn dir der kunde das zu 1000% versichert und tefefonbuchdick erklährungen dazu unterschreibt. wenn dienstleister einen markennamen druckt oder plottet und damit geld verdient, auch wenn es nur indirekt ist (zb. kleines logo auf großem poster das klamottendielers) braucht er das einverständniss des rechteinhabers.. und zwar jeden inhabers, der damit zu tun hat. das beste ist, wenn dir der kunde die copyrights besorgt, denn das ist meist einfacher für ihn, als für dich, der das machen muss... und es spart wahnsinnig viel zeit!

    Grüße der Jan aus L
    :D