Kleinunternehmername bitte um Hilfe

  • Hallo


    ich habe den Schritt gewagt mich als Nebenerwerb selbständig zu machen, so nun lese ich auf zig Internetseiten einmal ohne Handelsregistereintrag ist es nicht erlaubt einen Phantasienamen zu nehmen und einmal doch. Was ist jetzt richtig bitte helft mir . Also Vor und Zuname und dann den Berufszweig. Oder Vor und Zuname und dann den Pantasienamen . Oder Phantasienamen und Vor und Zuname. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen vielen Dank.

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  • Vielen Dank für Eure Antworten. :gut:
    Also wenn ich den Vor und Zunamen dabei habe ist es kein Problem irgendwas peppiges dahinterzuschreiben.
    Ich hoffe ich habe es richtig verstanden :) und beim Finanzamt den Zusatz wegglassen oder auch mit draufschreiben?
    Habe sowas ja noch nie gemacht und ihr kennt euch sicher besser damit aus .

  • Das geht in diesem konkreten Fall ja fast in Richtung Rechtsberatung.


    Wenn Nebengewerbe, sollte man in jedem Fall einen Steuerberater haben und diesen sollte man die Frage stellen. Der sollte sich damit auskennen und einem auch eine rechtlich verbindliche Aussage geben können.


    Der Name muss in jedem Fall drin stehen, weil es sich um ein Inhaber Unternehmen handelt.

  • Hi Ho!


    Also ich mache das mit meinem nebenberuflichen Gewerbe seit 7 Jahren so:
    PHANTASIENAME
    Vorname Zuname Berufszweig


    Habe zwar nie explizit nen Steuerberater gefragt ob das OK ist, mache aber alle Jahresabschlüsse über ne große Kanzlei und bisher hat niemand gemeckert.


    Es soll wohl auch ohne Handelsregistereintrag nach einigen Jahren Nutzung des Phantasienamens soetwas wie ein Gewohnheitsrecht auf den Namen geben.


    Beste Grüße,
    Jan

  • hey,


    als kleinunternehmer ist meines wissens, keine eintragungspflicht gegeben, zumindest in bawü & bayern... genaueres würde ich doch mal einfach bei der ihk anfragen! - damit liegt man immer richtig... :gut:


    erst mit eintragung hat man das recht auf freie namenswahl, siehe hier...


    Zitat

    Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich die Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, einen Phantasienamen zulegen können. Bei nicht eingetragenen Unternehmen muss stets der vollständige Name des Inhabers angegeben werden. Ein Phantasiename darf als Firmenname nicht verwendet werden


    Mehr zum Thema unter http://www.gruenderlexikon.de

  • Zitat

    Original von Matt Yao
    genaueres würde ich doch mal einfach bei der ihk anfragen! - damit liegt man immer richtig... :gut:



    IHK=Industrie- und Handelskammer
    HK=Handwerkskammer


    Plotten, verkleben (und ein paar Kleinigkeiten mehr :D) gehört zum Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk (Werbetechniker) und somit ist die HK zuständig.

  • Hm ok dann ists wohl am besten ich wende mich mal an IHK und HK, bei meiner Gewerbeanmeldung habe ich auf meinem Ausdruck gesehen das Handel angekreuzt ist und ich habe das gleich bemengelt den es ist doch irgendwie beides. Einerseits stellt man ja handwerklich Dinge her und andererseits werden sie weiterverkauft. Nur meinten Sie dann auf dem Rathaus beides angekreuzt nimt der Pc nicht an :/

  • Mich haben Sie auch bei der IHK eingetütet, trotz meines Hinweises, daß ich einen Handwerksberuf ausübe und auch die entsprechende Ausbildung bei der Handwerkskammer gemacht habe. Begründung: ich kaufe Produkte und verkaufe sie weiter, betreibe also Handel... :~:

    hallo, was kostet denn bei Ihnen ein Aufkleber? :wall:

  • Zitat

    Original von Andi R.
    Mich haben Sie auch bei der IHK eingetütet, trotz meines Hinweises, daß ich einen Handwerksberuf ausübe und auch die entsprechende Ausbildung bei der Handwerkskammer gemacht habe. Begründung: ich kaufe Produkte und verkaufe sie weiter, betreibe also Handel... :~:


    Schon seltsam aber eigentlich stellst Du doch auch Dinge her und da soll noch ein Mensch durchblicken :argh:

  • Genau das wollte ich damit sagen, ich versteh´s auch nicht...
    Und: letztendlich betreibt jeder Handwerker ja auch Handel.

    hallo, was kostet denn bei Ihnen ein Aufkleber? :wall:

  • Es geht dabei um Ausbildungsberufe bzw. Anteil des handwerklichen Teiles beim Umsatz - und die IHK nimmt alles und jeden.


    Wenn Du ein Shirt für 10 Euro einkaufst und die Veredelung nur 3 Euro kostet, zählt das eher zum Handel. Wenn Du ausschließlich Shirts veredelst, ist das nur ein Bruchteil unseres Handwerks und zählt auch nur zum Handel.


    Ein wenig wird sich im August sowieso ändern, da wir im August eine Ausbildungsnovellierung haben, wo einige Dinge mehr mit aufgenommen wurden. Ich werde das hier sofort einstellen, wenn es im Bundesgesetzblatt öffentlich wird.

  • Zitat

    Original von Martina
    und die IHK nimmt alles und jeden.


    Genau das scheint mir der "entscheidende" Punkt und nichts anderes! Ich habe sehr wohl darauf hingewiesen, daß meine Haupttätigkeit - also auch Haupteinnahmequelle aus handwerklicher Arbeit (Fahrzeugbeschriftungen, Herstellung und Montage von Schildern etc.) besteht. Daß ich hierfür Folien, Dibond, Acrylglas oder Befestigungsmaterial einkaufe und somit weiterverkaufe hat aber völlig gereicht, um mich bei der IHK einzutüten. Die Handwerkskammer würde mich sicherlich auch gerne "nehmen", aber beides macht ja keinen Sinn.
    Jetzt frage ich mich nur, welche Vor- oder Nachteile ich durch die Mitgliedschaft bei der IHK bzw. die Nicht-Mitgliedschaft in der Handwerkskammer habe/haben könnte. Eine Frage, mit der ich mich die Tage wohl mal beschäftigen sollte...

    hallo, was kostet denn bei Ihnen ein Aufkleber? :wall:

  • Einen Phantasienamen kannst Du Dir als Bild oder Wortmarke beim Patentamt in Deutschland oder beim europäischen Patentamt http://www.oami.eu schützen lassen. Das kostet Geld und die Marke ist für einen Zeitraum geschützt und kann verwendet werden.


    Alternativ habe ich schon Firmen gesehen, wie:


    Phantasiename Werbetechnik
    Vorname Nachname
    Straße
    PLZ Ort


    Inwieweit dies zulässig ist kann ich Dir aber nicht exakt sagen, da ich keine Rechtsbelehrung vornehmen darf - frage einfach einen Anwalt.


    Gruß