Beiträge von helosupport

    Glaub ich nicht das sich da so viel umgeschaut wird. Der Markt ist im Wandel und war immer im Wandel. Was waren das noch Zeiten der kleinstaaterei. Jede Lock musste alle paar Kilometer Zollgrenzen passieren und Ware verzollen. Dann war Deutschlands endlich eins und die Waren konnten im komplettem deutschem Raum fließen. Das hat sicherlich einige getroffen aber neue Möglichkeiten eröffnet.


    Früher gab es Ellen, Fuß, Zehen, Klafter. Die waren nicht einheitlich und von Stadt zu anderen Teilen gab es Größenunterschiede. Dann wurden diese vereinheitlicht und damals schon dem Verbraucher und Händler einheitliche Maßstäbe an die Hand gegeben um Leistungen und preise besser vergleichen zu können.


    Erst der Europäische Binnenmarkt ohne Zollgrenzen und dann auch noch die einheitliche Währung erleichtern diesen Vergleich für alle, auch was den Einkauf angeht. Schwarze Schafe und Pleitefirmen hat es immer schon gegeben.


    Sicherlich hat Deutschland eine discountmentalität, aber die wird man nicht los. Diejenigen die einen billigen Fernseher suchen und diesen nicht angschlossen haben möchten, haben früher und heute nach Schnäppchen geschaut. In Werbeprospekten und jetzt eben auch im Internet. Dann gibt und gab es die die beim Händler Ihres Vertrauens, den Fernseher bestellen, sich den ins Haus liefern und anschließen lassen, wie es dem Kunden gefällt.


    Das Internet ist nicht mehr wegzudenken und auch nur dadurch ist z.B. diese Plattform möglich. Das Internet hat mehr Arbeitsplätze geschaffen, als dies evtl. im Gegenzug vernichet hat.


    Am Markt setzt sich immer der durch der eine gute Idee zur richtigen Zeit auf den Markt birngt. Wenn der hier unter EK verkauft ist der bald weg vom Fenster. Kunden könnten sich dann ärgern, so etwas dient dann aber auch wieder als mahnendes Beispiel die Leute werden vorsichtiger und schauen sich die Verkäufer genauer an.


    Ich kann am Internet, gerade was den Handel angeht nichts negatives erkenen. Dies hat zu Preissenkungen auch für Händler geführt durch mehr transparenz. Summa, Roland usw. könnten sicherlich höhere Preise erzielen, und nicht so gute Waren anbieten, wenn es keine Billiganbieter gäbe die etwas druck auf die Etablierten ausüben.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Wenn sich die Straßenverkehrsordnung ändert und man das nicht mitbekommt, ist es trotzdem ein Verstoß und man bekommt einen zwischen die Hörner.


    Uhrheberrecht ist genau so. Wenn etwas schon existiert, dann hat irgendjemand sein Uhrheberrecht. Es muss allerdings eine gewisse Schaffenshöhe besitzen (hier entscheiden dann Gerichte). Normale Handwerkskunst ist nicht geschützt. Eine normale Sonne z.B. ist wohl nicht so zu schützen.


    Aber hier wundert mich ja auch die Tatze einer Bekleidungsfirma.


    Die Tatze selber ist nicht Uhrheberrechtlich zu schützen, da diese wohl nicht die Schaffenshöhe erreicht. Als Bildmarke kann man sich das dann aber schon schützen lassen.


    Ist wirklich vertrackt aber hier ist wohl immer die Gefahr. Vor allem wenn man die Waren über das Internet vertreibt und jeder sofort mitbekommt was man da macht.


    Für Friseure gab es auch mal Probleme mit dem Wort Schnittpunkt. Hat sich ein Friseurladen schützen lassen und dann in der Republik Friseure die Ihren Laden auch so genannt haben abmahnen lassen, obwohl die nichts von dem anderem Wussten, noch sich darüber wohl jemals gedanken gemacht haben da dies wohl eher regional erwartet wurde.

    Wenn ich dies richtig verstanden habe geht es darum bestimmte Begriffe auf T-Shirts anzubringen, die in dem Bereich allgemein gebräuchlich sind.


    Bei den wenigen Infos würde ich sagen, dass diese nicht die Schaffenshöhe erreicht um Uhrheberrechtlich geschützt zu sein.
    Man wird dann für diese Begriffe aber wohl auch keine nicht angreifbare Marke eintragen können. Die Mitbewerber könnten also gegen die Marke schießen, weil Sie nachweisbar das ganze schon länger betreiben und damit wäre dann wohl auch die Wortmarke nach der Eintragung schon im Widerspruch Geschichte.


    Man benötigt nicht unbedingt einen Anwalt wenn man einen eindeutigen freien Begriff hat. Die Eintragung in 3 Klassen kostet 300 Euro jede Weitere Klasse 100 Euro extra. Man kann auch nur 1ne Klasse nutzen, dann kostet es trotzdem 300 dies ist der Sockelbetrag.


    Ein Anwalt kümmert sich hier um die Eintragung, wird aber wohl auch keine Umfangreiche Recherche machen können. Es gibt extra Firmen die sich auf Markenrecht spezialisiert haben. Diese machen dann eine markenanalyse und veruschen in verschiedensten Ländern heruaszufinden, mit welchen anderen Marken (Ähnlichkeiten können schon dazu führen, das eine Marke nicht mehr eingetragen werden kann, da die neue Marke die Einmaligkeit der bestehenden schwächen könnte) diese evtl. Kollidiert. Dieser Service kostet natürlich ebenfalls wie der Anwalt extra Kohle.


    Der Ausweg kann dann eine Wort/Bildmarke sein, in der eben nicht nur der Text ausschließlicher Bestandteil ist. Hier kommt dann auch ein höherer Wiedererkennungseffekt bei einer Wort Bildmarke hervor. Doch ist diese Schwächer wenn es um den Begriff geht.


    Horrido joho mit dem Bild eines Keilers kann also gleichzeitig mit mit der Marke Horrido joho mit dem Bild einer Hütte existieren.


    Ist also wirklich nicht so einfach. Ein Anwalt ist sicherlich die richtige Wahl aber es sollte schon ein Anwalt sein, der sich damit etwas besser auskennt. Der Anwalt für Familien und Strafrecht ist sicherlich nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner. Man kann von einem Anwalt nicht erwarten sich in allen Rechtsangelegenheiten auszukenne. Allerdings sollte ein Anwalt auch so ehrlich sein, wenn er sich mit Sachen nicht auskennt und seinen Mandanten dann lieber einem anderem empfhelen!

    Kenne den Plotter selbst nicht und kann daher nicht sagen ob eine Nachrüstung möglich ist.


    Es gibt aber Software die so etwas nachbilden kann. Ist kein Ersatz für wirkliche Passmarkenerkennen, aber wenn es nur selten Vorkommt evtl. eine Alternative.

    Wir hatten hier auch mal 2 Primera. Beide funktionieren irgendwie nicht mehr. Einen haben wir defekt verkauft, der andere könnte evtl. noch irgenwo verstauben.


    Eigentlich funktioniert das wirklich einfach. CD`s auf der einen Seite rein. Der brennt die Dinger und bedruckt die Teile dann auch noch. War schon praktisch.


    Aber da wir CD`s in größerem Stil benötigen ist das mit den selber erstellen zu nervig, die Geräte sind dann verhältnismäßig teuer und beim Drucker um die Ecke eigentlich günstiger.


    Unser war so von Format her ähnlich diesen neueren:
    http://cgi.ebay.de/Primera-Disc-Publisher-SE-CD-DVD-Kopierstation-/380178397499?pt=DE_Technik_Computer_Peripherieger%C3%A4te_CD_DVD_Laufwerke&hash=item588465f93b

    Die Qualität ist nicht schlechter.


    Beim USB-Plotter zu USB Rechner wird nicht direkt auf den USB Anschluss zugegriffen.


    Der USB Anschluss des Plotters erstellt bei der Installation einen virtuellen COM Port. Dieser COM Port wird dann durch das Programm angesprochen.


    Wenn Sie den COM Anschluss nutzen, spricht die Software diesen COM Port an. Es ändert sich also ausschließlich der angesprochene COM Port.


    HeloCut hat bei der Ansprache des USB anschlusses den Vorteil, das HeloCut die USB Kennung des Plotters kennt. Er kann also im Windows System danach suchen und ansprechen. Damit entfallen die notwendigen Einstellungen und den rest regelt HeloCut.


    Ich verständlich zu machen, wie HeloCut den Plotter anspricht.

    Wie Sinus schon sagte ist der Plotter kein Drucker. Wir bieten zwar einen Druckertreiber an, empfehlen diese Verwendung aber ausdrücklich nicht, da die Schneidequalität doch deutlich leidet und man sich ohne Not einschränkt.


    Wir haben aber auch einige wenige Kunden die ausschließlich mit diesem Druckertreiber arbeiten und damit sehr zufrieden sind, was mich ehrlich gesagt verwundet. Aber diese Kunden schwören darauf und wollen auch nicht wechseln, ihnen reicht die dortige Qualität aus.


    Es handelt sich hier aber ausdrücklich um wenige Kunden die so arbeiten. Die meisten setzen hier auf Schneideprogramme, die einem viel mehr Möglichkeiten bieten und hier gibt es am Markt eine ganze Reihe sehr guter Programme.


    Um sich für ein Programm zu entscheiden, sollte man diese ausprobieren und den Preis/Leistungsvergleich im Auge behalten. Denn auch preislich gehen hier die Möglichkeiten sehr weit auseinander und jeder Hersteller bindet die Plotter unterschiedlich ein.

    Hallo,


    normal nimmt er die Reihenfolge die in CorelDraw vorgegeben ist. Wir empfehlen nicht den Druckertreiber sondern HeloCut zu verwenden.


    Er segmentiert nicht, wenn ein Kreis angelegt ist wird der Kraus auch komplett abgefahren. Eine Optimierung des Schnittes findet duch HeloCut aber auch nicht statt, so dass es nicht möglich ist die Laufwege auf diese Art zu optimieren.


    Es gibt Schneideprogramme am Markt, die eine solche Möglichkeit bieten unser HeloCut aber leider nicht.


    Diese Info soweit von uns!

    Das ist schon eine Fummelei, dies ist richtig!


    Ich selbst hatte leider nicht die Zeit mich mit dem Gerät genau zu beschäftigen und bin über die ersten Versuche nicht hinausgekommen. Ich glaube die meisten Kunden können mit dem Gerät besser umgehen als ich.

    Bei den ersten Maschinen war noch kein Wabentisch dabei, der kam erst später! Von daher dürfte der wohl nicht dabei sein. Wenn noch so ein Wabentisch benötigt wird, wir haben hier evtl. noch einen liegen. Einfach eine Email an uns senden.


    Ansonsten bitte nicht genau wie auf dem Video den Spiegel einstellen, sondern den Deckel schließen und nicht mit den Fingern die Sicherheitseinstellungen der Lasergraviermaschine umgehen!

    Nein muss es nicht. Man kann auch erst abmahnen ohne Anwalt, dies verwässert die Marke nicht, man muss es nur verfolgen!!


    Die Bundesregierung arbeitet daran dem Abmahnwesen einen kleinen Riegel vorzuschieben. Danach ist im Gespräch, das die erste Abmahnung Abmahnkosten von 100 Euro nicht übersteigen soll, um daraus keinen Sport mehr zu machen und den Missbrauch dieses eigentlich guten zu verhindern.


    Wie ich finde eine gute Idee und auch diejenigen die versehentlich in eine solche Falle tappen eine Lehre ohne dafür gleich in Existenznot zu geraten.


    Andere Länder haben dafür Behörden die soetewas verfolgen, da dürfen Mitbewerber und auch Vereine nicht abmahnen. Da meldet man sein Vergehen an die Behörde und diese übernimmt die Verfolgung. Da wird weniger Verdient und ist kein Sport!

    Also es kommt nicht immer etwas hinterher.


    Erst mal gehen die Patentinhaber gegen die Angebote bei 123 vor. 123 kann die Patentrechte nicht prüfen und wenn ein Patentinhaber eine Auktion meldet, sperrt ebay diese Auktion erst einmal, bzw. löscht diese um hier selbst nicht in die Schußlinie zu geraten.


    Damit ist noch nicht festgestellt, dass hier wirklich Patentrechte verletzt wurden, die auch durch die jeweiligen Anwälte verfolgt werden. Ein Patentinhaber ist aber verpflichtet!!! gegen Nachahmerprodukte vorzugehen. Unterlässt er dies, kann er sein Patentrecht verlieren ich glaube dies ist ähnlich dem Markenrecht.


    Ich würde hier vorher auch keine Pferde scheu machen und mich bei Sa.. erkundigen, sondern abwarten ob eine Abmahnung folgt. Kommt diese, dann würde ich ruhig mich mit der anwaltskanzlei erst einmal telefonisch in Verbindung setzen. Auch hier lässt sich dann noch einiges Verhandeln. Dann kann man ebenfalls sich rechtlichen Beistand suchen, der einem Hilft. Der Anwalt sollte sich aber mit soetwas auskennen, das kann nicht jeder!

    Dies gilt nur wenn der Plotter ausserhalb der Gewährleistungszeit ist, ansonsten sollte man sich direkt bei uns melden um die Angelegenheit vorab zu klären.


    Diese Anleitung ist nur für die HSP Serie nicht für die HSP NG Serie


    Sie können die rechte und linke Griffschale aufschrauben.


    2 Schrauben befinden sich jeweils in den Griffen
    2 Schrauben vom Blech zur Griffschale, eine vorne, eine hinten
    jetzt können Sie die rechte Seite (die mit dem USB und COM Anschluss) ganz abnehmen.
    die Linke seite bitte nur vorsichtig zu Seite drehen hier verbinden Stromkabel das Seitenteil mit dem Gerät


    Die gesamte obere Leiste ist mit 4 Schrauben am Gehäuse befestigt. Jeweils 2 auf jeder Seite
    Wenn Sie nur die vordere Schraube links und rechts lösen, lässt sich diese Leiste wie ein Scharnier
    Hochklappen.


    Sie sehen dort jetzt 2 Stecker einen weißen un einen Schwarzen.


    Dieser schwarze Stecker dürfte die Ursache sein. Auf der einen seite ist ein Flachbandkaber, dieser
    ist mit dem Stecker verbunden und kann nicht gelöst werden.


    Auf der anderen Seite sind Metallstifte die den Kontakt herstellen. Den Stecker entgegen der Richtung
    mit den Metallstiften abziehen. Am besten ausblasen und die Konakte selbst mit einem Radiergummi
    oder ähnlichem reinigen. wieder zusammenstecken und dann die Tasten auf Funktion prüfen.

    Richtig, unmöglich scheint es nicht zu sein :~:


    Wobei hier glaube ich auch die große Bekanntheit der Bausparkasse eine Rolle gespielt hat. Die Deutsche Bank hätte mit einem Produkt Frankfurt größere Schwierigkeiten bei der Eintragung :]

    Ja das halte ich eher für bedenklich, hätte sicherlich einr Widerspruch einlegen können, hat aber wohl keiner getan. Marke wurde auch erst im Dezember letzen Jahres eingetragen.


    Ist aber hier sehr beschränkt eingetragen und wohl aufgrund der großen Bekanntheit möglich gewesen.


    Klasse 36:
    Finanzwesen, nämlich Dienstleistungen einer Bausparkasse; Baufinanzierung


    Ist also sehr sehr eng gefasst. Der Verkauf von anderen Sachen mit Schwäbisch Hall, z.B. ein Orstschild sind davon nicht betroffen. Auch darf die Sparkasse ins Schwabisch Hall immer noch Ihre Adresse verwenden. Es geht hier nur um Dienstleistungen einer Bausparkasse; Baufinanzierung die hier so benannt werden dürfen.

    Ich weiß nicht wie das in den Niederlanden ist.


    Im allgemeinen sind diese ja liberaler, obwohl dies wohl auch gerade nicht mehr so ist wie früher. :~:

    Orte können meines Wissens nicht geschützt werden!


    Es gibt z.B. auch Fälle in denen die Landkreisbezeichnung im Zusammenhang mit einer Bezeichnun zu wenig aussagekräftig ist als Wortmarke. Hier geht dann nur eine Wort-Bild Marke. Diese kann man wieder schützen lassen.


    Beispiel:
    Wir sind hier im Emsland, das Autokennzeichen EL


    ELTEC ist zu wenig bestimmt und damit nicht Eintragsfähig.
    Ist diese Schrift besonders gestaltet oder mit zusätzlichen Grafikelementen versehen, kann diese als Wort-Bildmarke eingetragen werden.


    Hamburg oder München nur als Wort zu schützen dürfte wohl nicht gelingen. sonst dürfte ja keiner seinen Firmenstempel mit seiner eigenen Adresse versehen.


    Inwieweit man jetzt Ortsschilder schützen kann, kann ich nicht sagen. Das ding ist Amtlich, hat aber seine speziellen Amessungen. Falls so etwas denn überhaupt geschützt sein kann, dann sollte dies durch eine Verschiebung der Größenverhältnisse zu umgehen sein. Es muss auch eine gewisse schöpferische Höhe erreicht werden und das Ortsschild sieht ja fast noch so aus wie zu Adolfs Zeiten.


    Aber gut ist nur eine Meinung die nicht stimmen muss. Ich übernehme keine Garantie!

    OK, habe auch gerade gelesen, er hat X4.


    Klicken Sie in HeloCut auf den Einstellenbutten (Hammer und Schraubenschlüssel) Links kann man dann die Version wählen,
    mit der sich HeloCut verbinden soll!