Liebes Forum,
1. Telefonat mit Frau Dr. Budnik, Arbeitsmedizin Hamburg:
Frau Dr. Budnik erklärte, dass Container, deren Waren auf Holzpaletten und mit dem Füllstoff Holzwolle verpackt werden, begast werden müssen!
Container, deren Waren „lose“ also Kartonwaren, die nicht auf Holzpaletten verpackt sind und keine Holzwolle enthalten, müssen nicht begast werden!
Gemischte Container, also mehrere Importeure nutzen einen gemeinsamen Container, die mit und ohne Holzpaletten/Holzwolle verpackt werden, müssen begast werden.
Weiter liegt es im Ermessen des Importeurs, ob er seine Container, die keine Holzpaletten/Holzwolle beinhalten, begasen lässt.
Bei Containern, die erst im exportierenden Hafen beladen werden, hat der Importeur kaum Einfluss auf die Vorgehensweise.
Lieferungen in die USA müssen grundsätzlich begast werden. Jedes Land hat seine eigenen Richtlinien, es gibt keine globalen Vorgaben, was Frau Dr. Budnik sehr bedauert.
Die meisten Container werden aus reiner Rutine begast und rät daher dringendst an, das importierte Waren aus Fernost, grundsätzlich sofort nach ihrem Erhalt bei "uns" aus den Plastikbeuteln und Verpackungen ausgepackt werden sollten und in einem gut belüfteten Raum, mehrere Tage ausdünsten sollten. Das Begasungsmitten Brommethan, verflüchtigt sich relativ schnell, schlimmer sind hingegen andere Gifte, die miteinander gemischt werden, die können Wochen bis Monate in den Textilien, PVC oder Holzspielzeugen verweilen.
2. Telefonat PE:
Herr Baumann, Einkauf bei PE,
findet dieses Thema sehr wichtig und
versicherte mir, dass die PE-Waren direkt im Fabrikationswerk auf die nur für PE bestimmten Container verladen werden. Die Waren werden ohne Holzpaletten und ohne Holzwolle verpackt, es wird keine Begasung vorgenommen und Vorort versiegelt. Die Container werden erst bei PE auf ihrem Gelände geöffnet.
PE lässt zurzeit seine Waren überprüfen, damit sie bald mit dem CE und TÜV Siegel deklariert werden können.
Ich wünsche mir von PE, das sie uns Händlern mehr Informationen über ihre Produkte zur Verfügung stellen, da wir als Wiederverkäufer in der Pflicht sind, unseren Kunden explizite Auskunft zu erteilen.
Herr Baumann will diese Anregung weitergeben.
Ob die Waren anderer Importeure frei von Begasungen ist, kann ich an dieser Stelle nicht sagen.
Ich für meinen Teil, werde jedem Artikel, egal von wem, so vorsichtig wie möglich begegnen.