Schreibweise Domain-Name/Begriff

  • Ich weiß nicht so recht ob man Probleme bekommt, wenn man einen Domain-Namen wählt den es schon gibt, ihn aber anders schreibt (von der Aussprache identisch); also mit Bindestrich oder englischen bzw. deutsch/engl. Ausdruck.


    United-domains.de gibt ihn als frei an - gibts es - abgesehen von dem versehentlichen Vertippen - Schwierigkeiten vom älteren Rechteinhaber?


    Gruß schnib

  • SPONSOR
  • Denke wohl kaum. denn sonst hätte der domainhalter diese domain auch registrieren lassen. Gab beim "Erwachen" des Internets viele solche Fälle. Da ging es aber mehr darum, dass die einen Markennamen registrieren liessen und diese dann für teures geld den wirklichen markeninhabern verkaufen wollten. dies hatte einige Rechtsstreite gegeben. aber heute ist das ja bekannt und wenn einer die domain die ähnlich ist nicht für sich registriert hat, dann ist er selber schuld.


    Es gibt ja nur ein original.

    Einmal Plotter, immer Plotter

  • Zitat

    Original von hoefi
    Denke wohl kaum.


    Der BGH denkt da imo anders...


    Urteil vom 27. November 2003 | I ZR 148/01


    dazu steht aber auch was im MarkenG:


    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    (Siehe auch Pfotendiskussion)


    und wie immer: IANAL

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

    Einmal editiert, zuletzt von MaBe ()

  • Ahah!
    Gut, der Domain-Name steht zum Verkauf/Ersteigern - denke mal das sich dahinter keine Marke verbirgt, die geschützt ist. Weiß nur nicht ob ich sie so einfach kaufen kann (läuft gegen gebot) und wie lange sowas dauert. Es scheint sich aber kaum jemand dafür zu interessieren, bzw. ein Gebot gibt es noch nicht. Würde da dann eher zum (klang)ähnlichen Begriff tendieren.


    Bekomme ich in diesem Fall Gewissheit wenn ich mir den Begriff als Geschmacksmuster von dem Deutschen Patent- und Markenamt prüfen, bzw. dann ja kaufen würde?

  • Zitat

    Original von schnibschnab
    Bekomme ich in diesem Fall Gewissheit wenn ich mir den Begriff als Geschmacksmuster von dem Deutschen Patent- und Markenamt prüfen, bzw. dann ja kaufen würde?


    Nein.


    a) Das DPMA prüft nicht. Es trägt alles ein, was eingetragen werden kann.


    Gibts die Marke schon isses dem DPMA egal - das müssen dann die Markeninhaber unter sich ausmachen.


    Aber frag doch mal google zu dem Thema - wenns einer als Firmenname o.ä. hat wär ich vorsichtig.


    Ansonsten: Fachanwalt fragen :)

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • Jetzt stellt euch das doch mal vor.


    Wenn ich eine Marke besitzen würde. Sagen wir mal Lego. Dann dürfte kein anderer irgend eine Domain, mit irgend einer Endung registrieren lassen, die ähnlich tönt bei der aussprache wie Lego.


    Für was gibt es denn all die Domainendungen? Es müsste ja wohl fast alles abgemaht werden, das eine andere Domainendung hat. Und wenn die Firma oder der Namensinhaber nicht im selben Land ist, dann so oder so. Dann ist es im Interesse der Firma, die wichtigsten Endungen zu registrieren.

    Einmal Plotter, immer Plotter

  • Ohah ....
    ein schönes Thema - denke da hilft dann nur wirklich noch der Fachanwalt um nachher nicht im Regen zu stehen.
    Hoffe dann mal das es nicht zu teuer wird, aber ... von nichts kommt nichts!
    Vielleicht kommt ja ganz viel wenn ich .... ?? :]


    Ich danke Euch und werde das Thema gerne weiterführen wenn Interesse besteht.


    Gruß
    schnib

  • Lass doch mal von dir hören, wenn du weitere infos hast. Interessiert sicherlich den einen oder anderen.

    Einmal Plotter, immer Plotter

  • Hoppla,
    fast vergessen hier was hören zu lassen.
    Also, Fachanwälte haben einen tollen Stundenlohn - nicht schlecht :mmmh:
    Ich habes es in Hinsicht auf Markennamen/schutz (also die Domainadresse) einfach sein lassen. Das Thema ist schon arg intensiv, wenn man sich mit solchen Problemen nicht ständig befasst.
    Kurz gefaßt: man kann sich Namen aneignen als Webadresse sofern er keine geschützte Marke definiert. Auch wenn es schon eine gleichlautende Adresse gibt (betrifft auch Lautgleichungen oder fehlerhafte Schreibweise, aber auch mit Einschränkungen) - man muß dann nur ausweichen auf eine andere Endung; also .net, .com statt .de.
    Wer seinen Domainnamen weitreichend schützen will, müsste dann wenns nottut, auch Domains auf .net, .info, .tv ... registrieren und bezahlen. Hat man seinen Namen registriert und irgend wann später wird der Name als Marke eingetragen, wird man ihn wohl abgeben müssen - oder auch nicht). Bzw. ist alles weitere dann eine Sache, die die Anwälte gut beschäftigt.


    Alles hier gesagte ... äh ... geschriebene ist ohne Gewähr auf Richtigkeit; ich bekomme Kopfschmerzen von solchen Sachen und habe die Hälfte auch schon wieder verdrängt.


    Gruß
    schnib