Lexmark Cashback-Aktion: Farblaserdrucker und ein MFC deutlich günstiger!

  • Geklaut - mit Erlaubnis - aus einem anderen Forum:




    Falls es jemadnen interessiert :)

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

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  • Wem es auch etwas einfacher und SW genügt, der könnte noch in der Bucht ein Schnäpchen machen. Für 50 EUR ohne Versand kann man nicht viel verkehrt machen. Einer wäre noch da.


    Lexmark x340 - 50,-EUR

    Gruß


    Stefan


    Das Huhn ist mir am liebsten, legt erst das Ei und gackert dann

  • Zitat

    Original von chuchulainn
    Wem es auch etwas einfacher und SW genügt, der könnte noch in der Bucht ein Schnäpchen machen. Für 50 EUR ohne Versand kann man nicht viel verkehrt machen. Einer wäre noch da.


    Lexmark x340 - 50,-EUR


    Wenn ich mir die Beispielrechnung bei Lexmark für den X340 ansehe... hmmm...
    UVP ist 289.-, 119.- Cash-Back macht einen Preis von 170€...


    Das ist ziemlich genau DAS, was der eBay-Händler anbietet...!
    Meine Vermutung: Der hat das schon runtergerechnet.

    mit freundlichem Grinsen,
    Stefan

  • Zitat

    Das ist ziemlich genau DAS, was der eBay-Händler anbietet...! Meine Vermutung: Der hat das schon runtergerechnet.


    Jetzt könnten wir lange über das deutsche Rechtsystem diskutieren. Vermutung ist das richtige Schlagwort. Vermutungen sind aber nicht rechtsbindend. Er ist wie viele Andere auch Gewerbetreibend, also sollte er wisssen wie ein Angebot korrekt auszusehen hat. Macht er Fehler, muß er dafür gerade stehen und nicht der Kunde. Also hätte er dazu schreiben müssen, das die Geräte nicht mehr Cashback-Fähig sind.


    So kann man die Geräte kaufen und Cashback einreichen, sollte man es nicht bekommen, so haftet der Verkäufer dafür und hat dieses Differenz zu ersetzen.


    Jetzt könnte man natürlich darüber urteilen, dass das Ausnützen dieses Fehlers moralisch verwerflich ist. Dazu möchte ich aber anregen, dass auch die miesen Tricks von manchen Buchtverkäufern, gegenüber den anderen, die versuchen ehrlich zu handel, moralisch auch nicht so das Gelbe vom Ei sind.


    Alle die ehrlich handeln, sich dadurch wahrscheinlich schlechter stellen und nicht die Dummheit der Kunden ausnutzen, den passsiert ja nichts. Alle anderen müssen bei einem schlauen Kunden halt bluten, so ist das halt.

    Gruß


    Stefan


    Das Huhn ist mir am liebsten, legt erst das Ei und gackert dann

    Einmal editiert, zuletzt von chuchulainn ()

  • Hm, ich habe die Anzeige auch nach dem Hinweis "nur an Endverbraucher" durchsucht und nix gefunden. Cashback wird ja nur Gewerbetreibenden angeboten.


    Andererseits - und da sind wir wieder beim deutschen Rechtssystem - ist Cash-Back wirklich eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft der Ware, die man demzufolge auch einklagen kann...?
    Denn auch davon ist in der Anzeige nicht die Rede - und Cash-Back als "allgemein übliche" Eigenschaft zu bezeichnen... hmm... würde ich jetzt nicht wagen.


    Hoppla...


    Gerade hab ich mal bei Lexmark eine Seite weitergesurft...


    Abweichend von der Erklärung "nur an gewerbliche Kunden" steht dort auf der Seite dann:


    Zitat


    Wer kann an der Cash-Back Aktion teilnehmen?


    Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche Endkunden mit Firmensitz sowie private Endkunden mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Gewerbliche Wiederverkäufer, insbesondere IT-Fachhandel und Distributoren, sind von der Aktion ausgeschlossen.


    Also DANN würde ich sagen: Ein Schnäppchen...

    mit freundlichem Grinsen,
    Stefan