mal wieder Markenrecht

  • Hi leutz


    wir sollen ein Fahrzeug bekleben im Rally Design ( Ken Block )


    soweit können wir alles anpassen ,das nur die grobe Optik passt aber der Kunde möchte unbedingt auch das logo einer Amerikanischen energy Getränke Firma drauf haben .


    Er sagte eine freigabe hätte er schon angefordert , jetzt kann der mir ja viel auftischen und irgend welche gefälschten freigaben von Mon.... ener.. vorlegen .


    wären wir in solch einem fall abgesichert ?????


    Danke für eure Hilfe

    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen. :finger:

    Einmal editiert, zuletzt von Dr.Plott ()

  • SPONSOR
  • ich würde mal behaupten, dass ihr dann aus dem Schneider seit.


    Ich kann ja nicht alle Dokumente die ich bekomme auf Echtheit prüfen lassen...

    Wenn ich dir Frühstück ans Bett bringe, ist das einzige was ich hören möchte ein "Danke!".
    Nicht dieses ganze "Wie bist du in mein Haus gekommen?" usw...

  • würde bedeuten ich müsste mich um besagte freigabe kümmern ?!

    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen. :finger:

  • Zitat

    Original von


    Nein, im Falle eines Falles liegt die Haftung bei dir!


    gibts da was schriftliches für?


    Ich sicher mich doch auch nicht bei allen Agenturen vorher ab, ob ich dies und jenes Logo drucken darf was mir geschickt wird... Ich wage das mal zu bezweifeln.
    In dem Fall werde ich ja vorsätzlich getäuscht!

    Wenn ich dir Frühstück ans Bett bringe, ist das einzige was ich hören möchte ein "Danke!".
    Nicht dieses ganze "Wie bist du in mein Haus gekommen?" usw...

    Einmal editiert, zuletzt von DerMarc ()

  • Nur mal so zum nachdenken. Es überprüft doch keine Onlinedruckerei ob die Logos die gedruckt werden sollen auch freigegeben sind. Muß sie auch nicht weil sie nicht der Ersteller ist. Fertigst du aber die Drucksachen muß du sehr wohl diese Logofreigabe prüfen in wie weit Deine Prüfung gehen muß ?

    Nur wer arbeitet macht Fehler!

  • Zitat

    Du brauchst eine schriftliche Freigabe vom Markeninhaber und vom Urheber (wenn der Markeninhaber keine exklusiven Verwertungsrechte hat)


    Wie prüfst Du denn die Echtheit wenn der Kunde eine schriftliche Genehmigung bring? Oder forderst Du diese immer vom Markeninhaber / Urheber selber an?
    Das soll jetzt deine Aussage in keinster Weise in Frage stellen, ich bin nur neugierig wie Du so etwas handhabst.


    Sinus

  • irgendwie scheint das alles ein wenig verzwickt zu sein ...............

    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen. :finger:

  • :think: irgend ein richtwert müsste doch zu erfahren sein , es gab ne zeit da fuhren tausende jäger..... autos in orange rum und ich gehe mal davon aus das von denen nicht 1 % ne freigabe hatten / haben .....

    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen. :finger:

  • also ich denke auch wenn der Kunde kommt bringt ne Freigabe inkl. den originaldataien und er mir nochmals schriftlicht versichert das er im Falle eines Falles Haftet , sollte doch alles im grünen sein ?

    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen. :finger: