Heckscheiben bekleben..

  • Wäre man hier 100%ig
    korrekt dürfte man keine PKW Heckscheibe mit mehr als 10% Folie
    ohne ABE bekleben.


    Kurze Frage, wo steht es das Heckscheiben nur zu 10% beklebt werden dürfen? Bei Front- und Seitenscheiben weiß ich das, auch schon wegen Scheibentönungen und so, aber für Heckscheiben möchte ich das echt mal schriftlich nachlesen - kann das sonst nicht glauben ;)


    Was ist mit Kastenwagen? - Dürfen die überhaupt fahren? - Wenn sie komplett geschlossen sind?


    Ist echt ernst gemeint 8o

    Grüße Susanne

  • SPONSOR
  • Zumindest für Österreich hab ich mal was gefunden ...



    Weitere Infos

    Es gibt 10 verschiedene Typen auf der Erde.
    Die einen verstehen Binärcode und die anderen nicht.

  • zu 3.) in Deutschland ist das Anbringen von Splitterschutzfolien nicht erlaubt, war gerade ne schöne Diskussion wegen der Baumstammwerfer etc. gab nen Artikel in der Autobild über den Folienhersteller und warum das bei uns verboten ist ;( ;( ;(


    Ich hab inzwischen auch mal gesucht, aber in der StVO nix gefunden ...


    Trotzdem lieben Dank

    Grüße Susanne

  • Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich.


    Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 StVZO die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.


    Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1⁄4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.



    ... und wen das alles verwirrt, der ist nicht alleine :-)
    http://www.verkehrsportal.de/b…showtopic=21987&hl=folien
    http://www.verkehrsportal.de/b…t=0&p=601807&#entry601807





    So langsam klärt sich was verboten und erlaubt ist, nur die Haftung ist
    mir noch unklar. Wenn der Kunde 3 Punkte bekommt und 50 Euro Strafe zahlen
    muss weil er zuviel Werbung drauf hatte, kann er den Verkleber (mich)
    haftbar machen?

    Es gibt 10 verschiedene Typen auf der Erde.
    Die einen verstehen Binärcode und die anderen nicht.

  • Hallo alle miteinander,


    habe im §40 StVZO folgendes gefunden:
    (1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.


    (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.


    So, da steht auch nichts über "Werbeaufkleber" ich habe bis jetzt auch noch von niemandem gehört, daß er Bußgeld bezahlen mußte wegen der Heckscheiben-Beschriftung und ich dachte, mit dem rechten Außenspiegel wäre das eh erledigt. Na ja bei den Scheibentönungen ist es ja was anderes und da sind diese 10% maximal bei einer Frontscheibe auch bekannt. Aber die Heckscheibe ;( ;( ;(


    Ich gebe nicht auf - vielleicht rufe ich mal beim TÜV an, die sind ja sonst auch ganz nett :]

    Grüße Susanne

  • Was in der "Diskussion" evtl. noch interessant ist. Es gibt für die vorderen Seitenscheiben auch schon zugelassene Sicherheits-Folien. Diese werden aber von geschulten Personal mit entsprechender Ausrüstung angebracht. Dazu wird auch nach dem anbringen der Folie die Lichtdurchlässigkeit mit einem zertifizierten Gerät gemessen.

  • Es gibt auch noch Ausnahmegenehmigungen, es wurden auch schon Frontscheiben komplett mit UV-Schutzfolie beklebt, die Kundin hatte diese Lichtallergie (wie die Frau vom ehm. Bundeskanzler).


    Aber mit der Heckscheibe sind wir immer noch nicht am Ende - ich rufe morgen mal beim TÜV an. ?(

    Grüße Susanne

  • Ich hab mal gehört das alles was man an einem Auto verändert entweder ein E Zeichen haben muß (elektr.) oder eine ABE wenn man das nicht hat muss mans eintragen lassen also typisieren...wahrscheinlich gilt das für Folien auch?!?
    Aber Österreich und Deutschland da sind ja Unterschiede wie Tag und Nacht vor allem beim "pimpen" ;)


    Tüv anrufen ist sicher kein Fehler!

  • Zitat

    Original von Susanne
    Aber mit der Heckscheibe sind wir immer noch nicht am Ende - ich rufe morgen mal beim TÜV an. ?(


    Na da bin ich mal gespannt. Ist das eigentlich in den Bundesländern unterschiedlich? TÜV Bayern sagt ca. 10% (wenn mans glaubt) ...
    Dekra sagt "keine Ahnung, kommt drauf an" :D

    Es gibt 10 verschiedene Typen auf der Erde.
    Die einen verstehen Binärcode und die anderen nicht.