Beiträge von Litschi

    Dann zeichne doch in Corel mal ein Viereck mit schwarzer Haarlinie,
    stell im Druckertreiber alles passend ein (poste vlt. ein Bild) und
    sag was passiert (Lichter blinken usw.)

    Du musst im Druckertreiber (Corel) die Einstellungen kontrollieren.
    Da kannst Du 'nur schneiden' wählen, die Farbe der Konturlinie,
    welche geschnitten werden soll etc ...


    Leichter ist es jedoch "nur zu schneiden" wenn Du ein spezielles
    Schneideprg. verwendest. Mit Deinem Roland arbeitet zB. Signcut
    problemlos zusammen ...

    Zitat

    Original von sign
    Fragen stellen, die einem die Verzweiflung ins Gesicht treiben.


    Ich verstehe nur nicht warum "dumme Fragen" immer mit vielen
    Worten und großem Zeitaufwand kommentiert werden, nur um
    den Fragensteller zu erziehen.


    Meiner Meinung nach würde ein Nichtbeachten von manchen Fragen
    wesentlich mehr bringen, das Forum nicht zumüllen und Zeit und
    Ärger sparen.

    Zitat

    Original von Susanne
    Aber mit der Heckscheibe sind wir immer noch nicht am Ende - ich rufe morgen mal beim TÜV an. ?(


    Na da bin ich mal gespannt. Ist das eigentlich in den Bundesländern unterschiedlich? TÜV Bayern sagt ca. 10% (wenn mans glaubt) ...
    Dekra sagt "keine Ahnung, kommt drauf an" :D

    Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich.


    Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 StVZO die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.


    Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1⁄4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.



    ... und wen das alles verwirrt, der ist nicht alleine :-)
    http://www.verkehrsportal.de/b…showtopic=21987&hl=folien
    http://www.verkehrsportal.de/b…t=0&p=601807&#entry601807





    So langsam klärt sich was verboten und erlaubt ist, nur die Haftung ist
    mir noch unklar. Wenn der Kunde 3 Punkte bekommt und 50 Euro Strafe zahlen
    muss weil er zuviel Werbung drauf hatte, kann er den Verkleber (mich)
    haftbar machen?

    Zumindest für Österreich hab ich mal was gefunden ...



    Weitere Infos

    X3 exportiert per default keine TTF mehr, nur noch Type 1 Schriften (PFB).
    Diese kannst Du ab Win 2000 normal installieren oder hiermit konvertieren


    http://fontforge.sourceforge.net/



    Bei manchen Versionen kann man erweiterte Exportfilter bei der Installation
    auswählen. Hier ist evtl. noch TTF dabei (bei mir nicht) ...
    Unter
    Extras > Optionen > Global > Filter > Vektor
    kann man dann kontrollieren ob die Installation geklappt hat.

    Zitat

    Original von Plotterpaule
    also "Problemfälle" im Notfall immer Ablehnen ... is mein Tip ;)


    Genau so mache ich das auch immer. Wäre man hier 100%ig
    korrekt dürfte man keine PKW Heckscheibe mit mehr als 10% Folie
    ohne ABE bekleben ...

    Zitat

    Original von MaBe
    Da du Profi bist musst du deinen Kunden aufklären - tust du das nicht bist du schuld :)


    Von Händlern wird ein größeres Wissen als von Kunden vorausgesetzt, musst lückenlos die Aufklärung über die Folgen dokumentieren. Wenn der Kunde dann immer noch will - sein Problem...


    wie immer - i.a.n.a.l.


    Danke, das ist Deine Meinung. Leider gibt es hier auch andere Ansichten.
    Wenn der Kunde von Dir verlangt die Bremsschläuche durch zu schneiden
    und nach Deiner ausdrücklichen Profi-Warnung baut er einen Unfall, dann haftest Du eben auch zum Teil mit ...

    Zitat

    Original von sevendays
    Ja stimmt
    sofern du eine Abe für diese Folie dann hast
    oder wenn nicht durchsichtig dann LKW zulassung hast


    Gibt es Folien mit ABE (außer Tönungsfolien) für PKW?
    Habe einen Kunden, der will zB. alle hinteren Scheiben gelb haben ...


    Bzw., wer haftet im Schadensfall?! Der Auftraggeber oder der Aufbringer?!



    Eine erste Anfrage beim TÜV hat ergeben das nicht die fehlende Sicht stört, sondern die Vorschrift das Sicherheitsglas max. zu 10% überklebt werden darf ohne ABE ... über die Haftung konnte bisher keiner was sagen :(