Ich würde einfach mal den Ball flach halten.
Sinus mag einen Schutzanspruch für eine von ihm selbst erstellte Fotografie haben. Mit der Strichzeichnung "Airwolf" verhält es sich jedoch anders - diese wird nämlich in weitaus hochwertigerer Form bereits beim Maschinenhersteller (in vielen Ausführungen) geschützt sein. Es fehlt also definitiv an Schöpfungshöhe, die im Sinne des UrHG für einen Schutzanspruch relevant ist. (vgl. KFZ-Zeichnungen diverser Anbieter oder die bekannten Handylogo-Urteile).
Für eine gewerbsmäßige Nutzung sollte ihm ebenfalls eine Genehmigung des Maschinenherstellers vorliegen. Hat er die? Sicher nicht..
Natürlich ist es nicht OK wenn der eBay-Anbieter das Motiv nun irgendwo heruntergeladen hat (irgendwo muss er es ja her haben, wenn er nicht so firm ist, zu behaupten, er habe es selbst gezeichnet) und einfach verkauft. Das tut Sinus jedoch auch.
Mit der Nutzung des eBay-Veri Programme wäre ich also vorsichtig, wenn eine falsche Versicherung an Eides statt ins Spiel kommt. Das wiegt nämlich deutlich schwerer als die genannte Kinderei hier und ist strafrechtlich relevant.
Das Sinus der Meinung ist, den Anbieter "von der Polizei abholen" lassen zu können, ist bemerkenswert. Natürlich besitzt er ebensowenig ein Nutzungsrecht am Airwolf (oder der Strichzeichnung), welches er exklusiv veräußern könnte.
Besonders interessant ist wieder einmal zu beoachten, wer sich besonders heftig über die Sache aufregt.