Beiträge von Marc

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    ..wem also von Marc kriminelle Handlung unterstellt wird


    ..ich lach mich schlapp, Rob hat offenbar schlecht geschlafen oder möchte provozieren...


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    Vielleicht gehört der Marc in Wirklichkeit aber selbst der Zunft der Blasenden Brüder an und möchte das heute gerne nur mal anbringen?


    Bisher hatte ich nicht damit gerechnet, dass User hier dermaßen niveaulos als schwul beschimpft werden. Allerdings passt das genau in´s Bild.

    Hm, also Du kannst natürlich die Auktion selbst beenden wenn Du eBay eine eidesstattliche Versicherung schickst, dass Deine eigenen Schutzrechte verletzt werden.


    Aber ich halte das wie gesagt für fragwürdig, weil ich persönlich eher annehme, dass ein Schutzrecht nicht besteht. In diesem Sinne kann dieser Weg also Erfolg haben (unverzügliche Löschung der Auktion) oder aber nach hinten losgehen, wenn sich der eBay Anbieter selbst im Recht sieht und wiederum gegen Dich vorgeht (die Möglichkeit hat er ja dann).


    Ich denke die Erfolgswahrscheinlichkeit sollte bei 98% liegen - die eBay-Veri-Informationen bei Löschung sind schon recht "streng", also haben durchaus eine erzieherische Wirkung.


    @gmt

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    Nun würde ich aber gerne wissen, wer die PN-Brüder mit den illegalen PN-Inhalten sind. Diese Personen, so die Anschuldigung haltbar ist, werden umgehend aus dem Forum ausgeschlossen.


    Das muss auch so sein, denn sonst hättest Du ja eine "Tauschbörse" :D

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    Das würde ich auch gerne wissen wo ich per PN was tausche, das ist ne üble Unterstellung wenn Du mich meinst. Dann würde ich gerne wissen wie Du zu der Erkenntnis kommst. Ich lasse mich nicht gerne Anschwärzen.


    Ich meinte Dich doch gar nicht.


    Woher soll ich zudem wissen, wo man Deine Grafik findet?


    Also wenn der Typ nur die Auktion beenden soll, dann schreib´ ihm doch und mach ihm Dampf. Also ich meine etwas einschüchtern kannst Du ihn doch sicher?

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    Wo findest Du diese Strichzeichnung?


    Oh das ist jetzt ein Missverständnis. Ich bezeichnete Deine Vektorgrafik als "Strichzeichnung".


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    aber bist Du Jurist?


    sicher nicht direkt.


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    Und was bitte meinst Du damit wer sich am meisten drüber aufregt?


    Na man kennt doch die Brüder, die hier gern mal "per PN tauschen" wenn es legal nicht möglich ist. Und die wollen jetzt das ´Gerechtigkeits-Horn´ blasen?


    Ich an Deiner Stelle würde das mit dem Schutzanspruch auf den Heli vergessen. Stattdessen kannst Du den Anbieter abmahnen lassen wegen seines unzulässigen Wettbewerbsvorteils resultierend aus dem Anbieten der Garfield-Bildchen (und was er noch so hat), für die er ja keine Lizenz hat.
    Du musst nur seine Gewerbsmäßigkeit belegen und einen Anwalt finden, dem auch dieser Weg nicht zu wackelig ist.

    Ich würde einfach mal den Ball flach halten.


    Sinus mag einen Schutzanspruch für eine von ihm selbst erstellte Fotografie haben. Mit der Strichzeichnung "Airwolf" verhält es sich jedoch anders - diese wird nämlich in weitaus hochwertigerer Form bereits beim Maschinenhersteller (in vielen Ausführungen) geschützt sein. Es fehlt also definitiv an Schöpfungshöhe, die im Sinne des UrHG für einen Schutzanspruch relevant ist. (vgl. KFZ-Zeichnungen diverser Anbieter oder die bekannten Handylogo-Urteile).

    Für eine gewerbsmäßige Nutzung sollte ihm ebenfalls eine Genehmigung des Maschinenherstellers vorliegen. Hat er die? Sicher nicht..


    Natürlich ist es nicht OK wenn der eBay-Anbieter das Motiv nun irgendwo heruntergeladen hat (irgendwo muss er es ja her haben, wenn er nicht so firm ist, zu behaupten, er habe es selbst gezeichnet) und einfach verkauft. Das tut Sinus jedoch auch.


    Mit der Nutzung des eBay-Veri Programme wäre ich also vorsichtig, wenn eine falsche Versicherung an Eides statt ins Spiel kommt. Das wiegt nämlich deutlich schwerer als die genannte Kinderei hier und ist strafrechtlich relevant.


    Das Sinus der Meinung ist, den Anbieter "von der Polizei abholen" lassen zu können, ist bemerkenswert. Natürlich besitzt er ebensowenig ein Nutzungsrecht am Airwolf (oder der Strichzeichnung), welches er exklusiv veräußern könnte.


    Besonders interessant ist wieder einmal zu beoachten, wer sich besonders heftig über die Sache aufregt.

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    Ein Geschmachsmusterschutz wär's, keine Marke


    Also in D gibt´s sowas wie das Urheberrecht - das soll tatsächlich so manche Geschmacksmustermeldung (also Meldung schützenswerter Dinge in Design, Farbe und/oder Form) ersparen..


    Wenn ich jede Zeichnung irgendwo schützen lassen müsste, wäre ich schon pleite. Einen dummen Spruch sollte ich mir vielleicht als Marke (eben NICHT Geschmacksmuster) eintragen - zum Schutz einer guten, d. h. schützenswerten (vgl. Schöpfungshöhe) Zeichnung, Abbildung, Illustration ist das aber nicht erforderlich.

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    Der Spruch ist so uralt, aber immer noch weise: "Wer billig kauft, kauft zweimal". Oder dreimal.....


    Scheint ein "normales" Problem mit China-Pressen aus der Bucht zu sein. Von illegalen CE-Kennzeichnungen oder fehlender WEEE-Registrierung mal abgesehen funktioniert ein Großteil der Pressen nicht oder hat gravierende Funktions- oder Sicherheitsmängel (Stromschlag vorprogrammiert).


    Das Problem gibts nicht nur bei "HELO". Auch die sog REFINE-Exemplare sind derzeit nur als "DEFEKT", "Bastlergerät" oder "B-Ware" zu haben. Sicher wartet man nur auf eine neue Lieferung aus China, solange gibts eben jetzt die Rückläufer zu ersteigern.


    Mit den Transferpressen aus China verhält es sich leider nicht so wie mit den Plottern - von letzteren hat nämlich noch niemand einen Schlag bekommen. Es besteht aber Hoffnung, dass in einem solchen Fall ein Anbieter endlich mal zur Rechenschaft gezogen wird.

    Klar, "Vektoren verkaufen" ist sicher eine Geschäftsidee, von der es sich leben lässt ;-)).
    Hast Du a) so viele Motive erstellt, dass es sich lohnt oder b) alles bei Shutterstock besorgt?


    Bei eBay tummeln sich wohl auch diverese Anbieter - versuch es doch mal dort. Oder poste doch mal hier eine Liste Deiner Motive, vielleicht findest Du einen Abnehmer. Wünsche auf jeden Fall Erfolg.

    Hm, da ist wohl Denksport gefragt:


    Wenn MR Clipart einen Vito zeichnet, wem gehört der dann? Sollten alle "MR Vehicle Outlines" etwa gar keinen Schutz genießen, da sie prinzipiell doch nur abgezeichnet sind? Die Rechte am Vito gehören letztlich immer noch dem Hersteller, oder etwa nicht? Einmal die Umrisse pinseln, das ist wohl keine schützenswerte Leistung im Sinne des UrhG; die Outlines gibt es beim Erbauer schließlich schon lange..


    Also wem "gehören" die Autos denn jetzt? Fragen über Fragen..


    ;-)

    henry :

    Zitat

    Es geht vielmehr um Urheberrecht an Hochschulen ..


    Uahhh.. also ich hab selten so gelacht.. - wer lesen kann ist besser dran ;-)


    .

    henry :


    Zitat

    alle machen sich strafbar.........auch verfremdungen etc


    Hallo Henry, in Deutschland ist Markenrecht = Zivilrecht, also Verstöße nix strafbar, sondern nur teuer wenn die Abmahnung erst kommt..


    Das Strafrecht greift im Falle urheberrechtlicher Vergehen.


    Beispiele:
    Verkauf von T-Shirts = Markenrecht
    Verkauf von Logos auf CD = Urheberrecht


    Diese Faustformel ist mal fix pauschal auf den Punkt gebracht - es kommt letztlich immer auf den Einzelfall an.


    ;-)