Wortmarke/ Markenrecht

  • Hallo...



    Ich hab mir zu dem Thema jetzt schon so einige Beiträge hier durchgelesen, aber 100% sicher bin ich mir dennoch nicht...


    Ich habe vor demnächst mit dem Textildruck in einen Bereich vorzudringen der noch relativ wenig bedient wird. Ich drucke in dem Bereich ja schon länger. Aber es gibt auch zwei, drei andere die das auch tun, und die das schon sehr professionell aufgezogen haben. Jetzt wollte ich halt keine Problemem mit denen bekommen, und hab vorsichtshalber geprüft, ob die sich die Begriffe evtl. haben schützen lassen, oder ob ich dort Ärger bekommen kann. Ergebnis, keiner von denen hat es schützen lassen. Die Idee für die Begriffe hatten sie allerdings auch nicht. Sind halt allgemeine Begriffe die in dem Bereich benutzt werden, und die man natürlich auf Textilien drucken kann.


    Breche ich damit ein Urheberrecht, weil der zB. schon 3 Jahre vor mir auf die Idee kam das zB auf Hosen und Shirts zu drucken ? Wie gesagt eintragen lassen hat sich das keiner. Nur das die in dem Bereich schon länger tätig sind wie ich. Urheber sind die aber eigendlich auch nicht, weil das wie gesagt Begriffe sind die in dem Bereich normal sind...


    Wenn ich mir das zB. jetzt eintragen lassen würde, nach was für Kriterien wird das betrachtet, ob man es als wortmarke eingetragen bekommt oder nicht ?
    Und letztendlich, wie geht man vor um was anzumelden ?


    Sorry das ich so blöd frage, aber das Thema ist für mich sehr undurchsichtig und ich möchte halt vermeiden Abmahnungen oder Ärger zu bekommen...


    Kann mir das jemand etwas klarer Erklären ?


    Gruß,
    vom T-ShirtSchmied

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

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  • Zitat

    Original von T-ShirtSchmied
    ...
    Kann mir das jemand etwas klarer Erklären ?
    ...


    Ich tippe auf deinen Anwalt!


    Egal wie du deine Fragen stellst, eine erschöpfende antwort bekommst du hier sicher nicht!
    Ich geb mal den Tipp: wenn du was schützen lassen willst, was andere schon nutzen , dann versuchst du ihnen ans bein zu p****. wunder dich dann nicht, wenn es dir einer deiner kollegen übel nimmt und im gegenzug dir dann die hölle heiß macht.

    Grüße der Jan aus L
    :D

    Einmal editiert, zuletzt von janausl ()

  • Hi !


    Ja, das ist so eine Sache das stimmt wohl.
    Aber andererseits gibt es in dem Genre nur 2 andere Anbieter außer mir. Eigendlich will ich nur verhindern, das ich von denen irgendwann ne Abmahnung bekomme, weil die gemerkt haben, huch Konkurenz, dann lass ich mir das doch mal lieber schnell schützen und schick dem ne Abmahnung... Verstehst du ? Ich bin dabei auf dem Gebiet gerade auch überregional immer mehr Kunden zu bekommen. Das wächst gerade so dermaßen, das ich da auch Nummer sicher gehen will. Es wird ne eigene Webseite geben, und ne ganze Produktlinie auf dem Gebiet.



    Gruß,
    vom Schmied

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

  • ich glaube nicht, dass du oder deine mittbewerber ihrerseits den bereich mit markenschutz abgrenzen können ohne den anderen auf die füße zu treten. ich rate dir dringend mit einem anwalt drüber zu reden!


    PS: um was gehts denn eigentlich? uns kannstes doch sagen! :D

    Grüße der Jan aus L
    :D

  • Hi !


    Hmmm, ich glaub du hast recht.
    Das werd ich dann wohl dringend tun müssen...
    Meinst du das kann jeder Anwalt, oder sollte das
    einer sein der auf diesem Gebiet spzialisiert ist ?
    Mhh, über das genaue Thema möcht ich vorerst nichts weiter sagen, werd ich aber nachholen, wenn ich mehr weiß...


    Gruß,
    vom T-ShirtSchmied

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

  • wenn es um makenrecht geht, da darfst du nicht sparen. ich würde, wenn ich sowas mal wieder machen möchte ausschließlich einen spezialisten nehmen/suchen. da es dort teils um wirklich knifflige dinge geht, macht ein 0815 anwalt dich wohmöglich auf dauer nich glücklich!

    Grüße der Jan aus L
    :D

  • Ohne einen Spezialisierten Anwalt könnte das leicht in die Hose gehen.
    Zuerst mal ist da die Frage was genau geschützt werden soll.
    (Was mir momentan noch nicht richtig klar ist.)
    Bei ner Wortmarke, wie der name schon sagt wird ein Wort/Text/Name geschützt z.B. Tshirtschmied, Dann darf halt niemand mehr Tshirtschmied Klamotten verkaufen ohne das sie von dir sind.
    Mit der Bildmarken kannst du dir dann noch das Logo schützen.
    Das alles hindert dann aber die anderen nicht daran die selben Produkte zu verkaufen. Sie dürfen nur nicht die Bezeichnung Tshirtschmied für die Produkte verwenden, sondern z.B. textil-schmiede, t-shirt vom schmied,... :D.
    Wenn sich der Begriff schon umgangssprachlich eingebürgert hat wirst du schlechte karten haben, selbst wenn die anmeldung erstmal durchkommt.
    Siehe Wandtatoo.
    Wenn du dir die ide schützen lassen willst z.B. Hosen zu bedrucken, geht das mehr in richtung Patent.
    Bei Patenten ist es so wenn du nichts anderes machst wie die Anderen gibts da auch nichts zu Schützen.
    Du kannst die Bedruckung mit irgendwelchen Partikeln beschiesen damit sie nach 7 tagen wieder abfäll, das könntest du dann wieder an melden oder den Untergrund mit mit Zahnpasta anstelle eines primers vorbehandel.
    Ich hoffe ich hab dich jetzt nicht total verwirrt aber es ist einfach ein sehr umfangreiches und vielfältiges Thema.


    P.S. Nicht erschreccken wenn dann mal ne 4stellige Anwaltsrechnug ins Haus Flattert für ne Marken oder Patentanmeldung (ohne Patentgebühren :( )

    Als linkshänder hab ich´s nicht so mit der rechtsschreibung :]
    Kündigung zwecklos, Sklaven können nur verkauft werden. :P

  • Hi !


    Naja, Angels hab ich ja auch nicht gesagt....
    Ich hab nachgesehen, und das was ich meinte war soweit frei. Es waren teilweise welche dabei, die das
    aber für andere Bereiche geschützt haben. Völlig andere Bereiche zum Glück.
    Na mal sehen...

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

    Einmal editiert, zuletzt von T-ShirtSchmied ()

  • Wenn ich dies richtig verstanden habe geht es darum bestimmte Begriffe auf T-Shirts anzubringen, die in dem Bereich allgemein gebräuchlich sind.


    Bei den wenigen Infos würde ich sagen, dass diese nicht die Schaffenshöhe erreicht um Uhrheberrechtlich geschützt zu sein.
    Man wird dann für diese Begriffe aber wohl auch keine nicht angreifbare Marke eintragen können. Die Mitbewerber könnten also gegen die Marke schießen, weil Sie nachweisbar das ganze schon länger betreiben und damit wäre dann wohl auch die Wortmarke nach der Eintragung schon im Widerspruch Geschichte.


    Man benötigt nicht unbedingt einen Anwalt wenn man einen eindeutigen freien Begriff hat. Die Eintragung in 3 Klassen kostet 300 Euro jede Weitere Klasse 100 Euro extra. Man kann auch nur 1ne Klasse nutzen, dann kostet es trotzdem 300 dies ist der Sockelbetrag.


    Ein Anwalt kümmert sich hier um die Eintragung, wird aber wohl auch keine Umfangreiche Recherche machen können. Es gibt extra Firmen die sich auf Markenrecht spezialisiert haben. Diese machen dann eine markenanalyse und veruschen in verschiedensten Ländern heruaszufinden, mit welchen anderen Marken (Ähnlichkeiten können schon dazu führen, das eine Marke nicht mehr eingetragen werden kann, da die neue Marke die Einmaligkeit der bestehenden schwächen könnte) diese evtl. Kollidiert. Dieser Service kostet natürlich ebenfalls wie der Anwalt extra Kohle.


    Der Ausweg kann dann eine Wort/Bildmarke sein, in der eben nicht nur der Text ausschließlicher Bestandteil ist. Hier kommt dann auch ein höherer Wiedererkennungseffekt bei einer Wort Bildmarke hervor. Doch ist diese Schwächer wenn es um den Begriff geht.


    Horrido joho mit dem Bild eines Keilers kann also gleichzeitig mit mit der Marke Horrido joho mit dem Bild einer Hütte existieren.


    Ist also wirklich nicht so einfach. Ein Anwalt ist sicherlich die richtige Wahl aber es sollte schon ein Anwalt sein, der sich damit etwas besser auskennt. Der Anwalt für Familien und Strafrecht ist sicherlich nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner. Man kann von einem Anwalt nicht erwarten sich in allen Rechtsangelegenheiten auszukenne. Allerdings sollte ein Anwalt auch so ehrlich sein, wenn er sich mit Sachen nicht auskennt und seinen Mandanten dann lieber einem anderem empfhelen!

  • Hi !


    Mal ganz dumm gefragt.
    wie soll man vorher rausfinden ob es auf etwas ein Urheberrecht gibt, wenn das nirgends eingetragen ist.
    Ich drucke also evtl. T-Shirts ohne zu wissen das das was ich da drucke urheberrechtlich geschützt ist.
    Kann es denn wegen Urheberrecht einfach so zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen, obwohl ich das vorher ja gar nicht wissen bzw. rausfinden kann ?


    Ist schon alles sehr verzwickt...


    Gruß,
    vom Schmied

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

    2 Mal editiert, zuletzt von T-ShirtSchmied ()

  • Wie war das noch "Gewerbe angemeldet und Plötzlich ist man allwissend" :P
    Hier hatten wir ja schon mal was zum thema Sprüche auf shirts

    Als linkshänder hab ich´s nicht so mit der rechtsschreibung :]
    Kündigung zwecklos, Sklaven können nur verkauft werden. :P

    Einmal editiert, zuletzt von eytec ()

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Wenn sich die Straßenverkehrsordnung ändert und man das nicht mitbekommt, ist es trotzdem ein Verstoß und man bekommt einen zwischen die Hörner.


    Uhrheberrecht ist genau so. Wenn etwas schon existiert, dann hat irgendjemand sein Uhrheberrecht. Es muss allerdings eine gewisse Schaffenshöhe besitzen (hier entscheiden dann Gerichte). Normale Handwerkskunst ist nicht geschützt. Eine normale Sonne z.B. ist wohl nicht so zu schützen.


    Aber hier wundert mich ja auch die Tatze einer Bekleidungsfirma.


    Die Tatze selber ist nicht Uhrheberrechtlich zu schützen, da diese wohl nicht die Schaffenshöhe erreicht. Als Bildmarke kann man sich das dann aber schon schützen lassen.


    Ist wirklich vertrackt aber hier ist wohl immer die Gefahr. Vor allem wenn man die Waren über das Internet vertreibt und jeder sofort mitbekommt was man da macht.


    Für Friseure gab es auch mal Probleme mit dem Wort Schnittpunkt. Hat sich ein Friseurladen schützen lassen und dann in der Republik Friseure die Ihren Laden auch so genannt haben abmahnen lassen, obwohl die nichts von dem anderem Wussten, noch sich darüber wohl jemals gedanken gemacht haben da dies wohl eher regional erwartet wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von helosupport ()

  • Hi !


    Naja, aber wenn sich jemand ein wort eintragen läßt, kann ich das nachschlagen, wenn sich die StVo ändert, kann ich das nachlesen. Wenn jemand etwas vor mir schon mal gemacht hat, und hat so das urheberrecht, ist das nirgends verzeichnet, und ich hab gar keine Chance das zu prüfen um Strafe zu umgehen. Deswegen wil lich ja eintragen lassen, damits da gar nicht erst zu Problemen kommen kann...


    Nützt nix, muß wohl mal ein Anwalt drüberschauen. Ist einfach sehr undurchsichtig das ganze...


    Gruß,
    vom Schmied

    ...ich kann das, ich kann das ...Ohhh, kaputt :-(

    Einmal editiert, zuletzt von T-ShirtSchmied ()