Hallo,
bin die ganze Zeit am überlegen ob ich meinen Namen schützen lassen sollte.
Bissel in das Thema hab ich mich eingelesen.
Hat jemand seinen Namen schützen lassen? Wenn ja wie ?
Anwalt ? oder direkt beim Patentamt ?
Hallo,
bin die ganze Zeit am überlegen ob ich meinen Namen schützen lassen sollte.
Bissel in das Thema hab ich mich eingelesen.
Hat jemand seinen Namen schützen lassen? Wenn ja wie ?
Anwalt ? oder direkt beim Patentamt ?
gegenfrage: was bringts dir?
(ja, ich hab ne Marke angemeldet - nein nicht meinen Firmennamen).
Da gabs hier schonmal nen ausführlichen Fred zu...
Kosten? Ab 300€. Nutzen? sehr fraglich...
Wenn man regional tätig ist wohl eher nicht so ganz wichtig, weil hier dann auch das ältere Recht wohl noch tragen kann.
Ist man allerdings überregional tätigt, dann kann der Eintrag einer Marke schon von Vorteil sein. Macht aber dann wohl mehr Sinn bei Produkten als bei Dienstleistungen die angeboten werden.
Beispiele für Marken die Dienstleistungen durchführen wären wahrscheinlich Carglass. PitStop usw.
Schmitz Autobude Musterstadt, benötigt wohl eher keine Marke.
Hoffe ich habe jetzt nicht am Thema vorbeigeschrieben!
Hi !
Naja, wenn man schon einen sehr speziellen Namen hat, der den Leute inzwischen gut bekannt ist, und dann kommt ne Kette und nennt sich so....
Gibts auf jeden Fall Probleme. Klar hat man dann die älteren Rechte, aber ob man die auch so durchgesetzt bekommt ?
Ich hab mir sagen lassen, das der Name automatisch geschützt ist, wenn du dich unter dem Namen im Handelsregister eintragen läßt.
Wenn dann einer kommt, kann man wohl darauf verweisen.
Genau weiß ich es aber auch nicht.
Würde mich aber auch sehr interessieren, weil ich auch schon darüber nachgedacht habe...
Gruß,
vom Schmied
Ein Blick ins Markengesetz...
ZitatAlles anzeigen§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.