Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass Dritte auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen dürfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind.


    (Link zur Pressemitteilung)

    Es gibt 10 verschiedene Typen auf der Erde.
    Die einen verstehen Binärcode und die anderen nicht.

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  • Gutes Urteil


    Das Markenrecht gehört sowieso geändert. Man sollte nur das schützen dürfen was man selbst erfunden oder geschaffen hat.


    Wer ist denn Marken Inhaber?

    Einmal editiert, zuletzt von abu ()