Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass Dritte auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen dürfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind.
Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken
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SPONSOR
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Gutes Urteil
Das Markenrecht gehört sowieso geändert. Man sollte nur das schützen dürfen was man selbst erfunden oder geschaffen hat.
Wer ist denn Marken Inhaber?
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Schwer zu sagen, die Wortmarke DDR und CCCP sind auf mehrere
Leute eingetragen. Manchmal ist es genehmigt, manchmal nicht und die Produkte überschneiden sich sogar...