Bauantrag für Leuchtreklame

  • Hallo Leute,


    muß für einen Kunden einen Bauantrag stellen, weiß aber nicht richtig, wie das so formell auszusehen hat.
    Es werden 2 Leuchtkästen montiert. Einer an der Front und einer seitlich.
    Genau vor dem Geschäft verläuft eine vielbefahrene Straße mit Verkehrsampeln.


    Soviel ich weiß, werden laut Bauantrag auch Skizzern benötigt.
    Wie genau haben die auszusehen??
    Worauf muß man generell achten?


    Ich hoffe auf eure Hilfe...


    Danke

  • SPONSOR
  • ok,


    also muß ich mich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen um die Details zu besprechen, damit der Antrag ausgefüllt werden kann.


    z.b. Größe der Leuchtkästen, Farben, Montage


    wer fertigt die Skizzen an? wie haben die auszusehen?

  • Nicht erschrocken sein und mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufnehmen. Ihr müsst ja schließlich im Vorfeld klären, ob und in welcher Ausführung die Leuchtanlage dort überhaupt erstellt werden darf.
    Ein Ortstermin mit den Leuten vom Bauamt ist immer vorteilhaft.


    sign

  • Danke für die Hinweise!


    Eine Frage zum Schluß:


    Im Formular müssen auch die Herstellungskosten angegeben werden.
    Kann man da den Betrag um ein paar EUR geringer angeben als später bei der Endabrechnung.
    Die Gebühren für den Antrag berechnen sich ja nach den Herstellungskosten...

  • Zitat

    Original von jannipa
    Im Formular müssen auch die Herstellungskosten angegeben werden.
    Kann man da den Betrag um ein paar EUR geringer angeben als später bei der Endabrechnung.
    Die Gebühren für den Antrag berechnen sich ja nach den Herstellungskosten...


    Sehr intelligent das öffentlich zu fragen...


    Zitat

    § 263 StGB
    Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.
    [...]}

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • autsch das tut ja weh, also max. 10% drunter bleiben da das ja der gängige Spielraum ist von Angebot zu Endpreis

  • wer redet denn hier von Betrug?
    wußte garnicht daß hier soviele anwälte unterwegs sind :D


    saxo hat mich schon verstanden...


    lieber etwas weniger angeben als zuviel!
    ist ja ein Kostenvoranschlag

    2 Mal editiert, zuletzt von jannipa ()

  • zum Preis der in den Bauantrag rein soll kannst ja das Angebot beilegen. In das Angebot kannst ja sowas Selbstmontage reinschreiben. Also das der Kunde nur einen Bausatz bekommt. Oder das der Kunde das Material stellt. Und das hat er bei ebay geschossen für einen Euro. Wie er das Material für einen Euro bei ebay bekommt darüber solltest Du Dir selbst Gedanken machen. Möglich ist es wenn Ihr beiden zur selben Zeit vor dem Rechner sitzt.

  • Zitat

    wer redet denn hier von Betrug?


    Na Du! Oder wie würdest Du das nennen.

    Zitat

    Kann man da den Betrag um ein paar EUR geringer angeben als später bei der Endabrechnung.
    Die Gebühren für den Antrag berechnen sich ja nach den Herstellungskosten...

  • Wenn man Phantasie hat, so das das Amt den Preis nachvollziehen kann, kann man sicherlich einiges. Und dann ist es kein Betrug. Aber einfach nur platt 10,- € reinschreiben ist Betrug und geht schief.

  • Zitat

    Original von jannipa
    wußte garnicht daß hier soviele anwälte unterwegs sind :D


    Vielleicht auch einfach nur Leute, die sich Ärgern, weil sie ehrliche Arbeit abliefern und keinen Bescheissen, um noch 5€ günstiger zu sein....

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • lieber MaBe,


    ehrliche Arbeit abliefern ist eine Sache und ehrlich sein eine andere.


    Unsere Politiker liefern ehrliche Arbeit ab, sind sie aber ehrlich?
    Vielleicht denkst mal darüber nach (Wahlversprechen etc.).


    Weil die Diskussion jetzt aber vom Thema abweicht...
    bitte nur antworten zum Thema Bauantrag!

    2 Mal editiert, zuletzt von jannipa ()

  • Zitat

    Weil die Diskussion jetzt aber vom Thema abweicht...
    bitte nur antworten zum Thema Bauantrag!


    Daran halten wir uns jetzt bitte, alle.


    Sinus

  • Hallo jannipa,


    Du fragst am besten (wie ja auch hier schon geschrieben) beim örtlichen Bauamt nach. Die helfen bei den nötigen Angaben (lichte Durchgangshöhe, Abstand von der Fahrbahnkante, denkmalgeschützter Bereich, Lageplan vom Katasteramt etc.). Die Kosten für den Antrag werden in unseren Rechnungen einzeln positioniert, somit hat kein Kunde das Gefühl besch..... worden zu sein und alle anderen auch nicht.


    Schöne Grüße Martina

  • Danke Martina,


    habe auch schon mit dem Bauamt gesprochen. Da reicht auch eine Fotomontage, aus der hervorgeht, wo die Teile montiert werden.
    Natürlich mit Größenangaben der Flachtransparente.
    Angebot dazugelegt, incl. aller Kosten.
    Als Antragsteller wird der Geschäftsinhaber angegeben, meine Wenigkeit kommt als Entwurfverfasser rein. Somit kann der Kunde direkt vor Ort die Gebühren entrichten.


    Schönes Wochenende...

    Einmal editiert, zuletzt von jannipa ()