Kleingewerbe anmelden

  • Hallo zusammen,
    Habe vor, ein klein-nebengewerbe anzumelden.
    Da ich nicht den gleichen Fehler, wie vor ein paar Jahren machen möchte.
    Habe falsch den Bogen ausgefüllt und musste BG und Handwerkskammer zahlen,
    was muss ich als Titel angeben, wenn ich Aufkleber und Sticker machen möchte,
    Danke!
    Gruß Ralph

  • SPONSOR
  • wenn du keinen handwerksberuf einträgst, musst du auch nicht in die hwk einzahlen.
    berufsgenossenschaft must du so wieso nicht einzahlen, nur wenn du angestellte hast.


    aber in eine kammer musst du immer einzahlen, das ist pflicht.
    z.b.: industrie und handelskammer...


    meines wissen nach


    ist jetzt nicht wirklich eine antwort ( sorry ), nur eine info.

    Heidewitzka, Herr Kapitän

    2 Mal editiert, zuletzt von Klebensmüde ()

  • Eine Kammermitgliedschaft ist Pflicht!
    Die Kammer muss zum Beruf passen!
    Genau wie eine z.B. Anwalts- oder Ärztekammer, nimmt die Handwerkskammer NICHT jeden. Die IHK nimmt den Rest.
    Die Grundbeiträge der Kammern halten sich die Waage.


    Eine BG ist NICHT rausgeschmissenes Geld, sondern eine betriebliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer, die darüber hinaus wertvolle Leistungen zum Abruf bereitstellt. In vielen BG kann/muss/darf auch der Unternehmer mitversichert werden
    Vorausgesetzt, man will (oder kann?) sich überhaupt mit der Thematik auseinandersetzen.


    Allerdings merke ich an der Fragestellung schon, dass es eher um den Euro nebenher geht und nicht um eine ernstgemeinte Existenzgründung.


    Also kreuz IHK an.

  • In der Regel kann man sich unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei stellen lassen (bei der IHK und der BG ETEM z.B.)

    Einmal editiert, zuletzt von beyus ()

  • Zitat

    Original von Martina
    Eine BG ist NICHT rausgeschmissenes Geld, sondern eine betriebliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer, die darüber hinaus wertvolle Leistungen zum Abruf bereitstellt. In vielen BG kann/muss/darf auch der Unternehmer mitversichert werden
    Vorausgesetzt, man will (oder kann?) sich überhaupt mit der Thematik auseinandersetzen.


    Hm - Meine Erfahrung ist da bisher eine Andere - zumindest früher in der GroLaBG: Zahlen: Ja, aber der Unternehmer ist nicht versichert. Wenn man das wollte war der "Aufpreis" unverhältnismäßig....


    Ansonsten hat Martina natürlich wie immer recht. Passieren kann immer was. Das Geheule über die paar € Beiträge ist immer groß, aber wenn mal was passiert ist es noch viel größer. Über HWK und IHK kann man sicherlich streiten, ob das Sinn macht. Bringt aber eh nix - muss sein.


    Einfach die (ich vermute mal bei kleinen Betrieben insgesamt gut 100-150€ im Jahr) einkalkulieren und gut.


    Was (meines Erachtens) viel wichtiger ist und immer wichtiger wird: Je nach Konstellation des Betriebes mit dem Thema Scheinselbstständigkeit auseinandersetzen - und wenn du mal (auch nur Aushilfen) Angestellte hast: Mindestlohngesetz und co...

    Lasst mich! Ich muss mich da jetzt reinsteigern!

  • naja 100-150 euro wäre schön!


    hwk beiträge berechnen sich nach dem einkommen.
    ist wird das vor-vorletzte einkommen als grundlage genommen ( also das vor 3 jahren ).

    Heidewitzka, Herr Kapitän

  • Ich denke, dass der Fragesteller nicht in den Bereich eines Beitrages jenseits der Grundbeiträge kommt. Das System und die Beitragshöhe ist in etwa bei beiden Kammern gleich.

  • also ich will jetzt hier keine zahlen auftischen, doch die ihk ist viel günstiger als die hwk, zumindest hier in nrw.


    ein kollege von mir verdient viel mehr und bezahlt viel weniger an die ihk, ich bin in der hwk.

    Heidewitzka, Herr Kapitän

  • Handwerker zahlen einen zusätzlichen Ausbildungsbeitrag.


    Dazu kommt, dass JEDE Kammer ein eigenes Beitragssystem hat. Also auch innerhalb NRWs. Die Beiträge werden im Handwerksblatt veröffentlicht, sowie in den Blättchen der IHK. Kann man also sehr leicht vergleichen.


    Und bei dem, was die Kollegen so für Zahlen von sich geben..... :D


    Da hat mir neulich eine Dumpfbacke erzählt, wie unglaublich viel Gewinn er 2014 erzielt hat. Ein paar Wochen später hat er sich über den Kirchensteuerbetrag aufgeregt. Nach dem Betrag den er nannte, konnte ich gedanklich dreiviertel Gewinn abziehen.


    Ich kann sowieso nicht verstehen, dass die Leute sich solche Infos wie betriebswirtschaftliches Wissen, Gesetze, usw. aus anonymen Internetquellen besorgen.

  • Wüsste nicht warum ich als nebengewerbe angemeldeter Handwerkskammer zahlen soll.
    Habe weder eine Beruf als Grafiker noch als Mediengestallter. Bilde auch keine Lehrlinge aus.
    Gruß Ralph

  • Hey!
    Die Gleichung ist simpel:
    Gewerbe = Mitgliedschaft bei HK oder IHK = Offizielles Ausführen von Aufträgen für Firmen etc. Kein Gewerbe = Keine Mitgliedschaft bei HK oder IHK = Ausführen von Aufträgen nur für deinen eigenen Privatbereich. Also, Variante 1 oder 2? Deine Entscheidung! :~:

  • Hi,
    Sticker erstellen ist kein Handwerk sondern eine Dienstleistung und fällt unter die IHK. Hier wirst du automatisch bei Gewerbeanmeldung Mitglied. Das heißt aber nicht, dass du einen Mitgliedsbeitrag zahlen musst, da dies Einkommensabhängig ist. Bei einem Nebengewerbe kann es sein, dass du unter diese Grenze fällst und nichts zahlen musst. Schau doch mal auf der Seite deiner IHK nach, da stehts bestimmt geschrieben.


    VG Martin

    Gibt's das auch in Schön?